Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter – Bezirk Gmünd
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 150 aus 2025, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 2
01.05.2025
31.05.2026
60/04 Arbeitsrecht allgemein
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2026,
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 9,06 € zu berechnen.
20.08.2026
20012934
NOR40270383