Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 144 aus 2025, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 3
01.04.2025
31.03.2026
60/04 Arbeitsrecht allgemein
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2026,
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen Unkosten(Heimarbeits)zuschlag von 10%. Dieser ist gesondert auszuweisen.
20.08.2026
20012929
NOR40270357