Brief- und Paketlogistik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 139 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 12
01.07.2025
50/04 Berufsausbildung
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2029 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus zu erstatten. Sofern bei der Erarbeitung eines Gutachtens keine Stimmeneinhelligkeit zustande kommt, ist gemäß Paragraph 31, Absatz 7, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, in der jeweils geltednen Fassung, vorzugehen.
Brieflogistik
08.07.2025
20012923
NOR40270281