Kurztitel

Glas-Verfahrenstechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.06.2025

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
  2. Absatz 2,Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  3. Absatz 3,Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  4. Absatz 4,Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  5. Absatz 5,Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen
    1. Ziffer eins
      des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2022,, sowie
    2. Ziffer 2
      der Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 221 aus 2018,,

    Sub-Litera, z, u entsprechen.

  6. Absatz 6,Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Lehrbetrieb und Branche

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    die wirtschaftliche Bedeutung der Glasbe- und -verarbeitenden Branche erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    verschiedene Vertriebsformen erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Entwicklungen und Trends in der Glasbe- und -verarbeitenden Branche beschreiben (zB Entwicklungen beim Werkstoff Glas, neue Anwendungen).
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.2 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebes zurechtfinden.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt 2 Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.3 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebes

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot sowie die Struktur des Lehrbetriebs (zB Größenordnung, Rechtsform) beschreiben.
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 3 Punkt 3
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritt, Ausbildungsplan).
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufs- schule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    sich nach den Vorgaben des Lehrbetriebs verhalten.
  1. eins Punkt 5 Punkt 4
    eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand ihrer Lehrlingseinkommen sowie eines anonymisierten Personalverrechnungs-Abrechnungsbelegs einer anderen Beschäftigten- gruppe im Betrieb).
  1. eins Punkt 5 Punkt 5
    die Abrechnung zu ihrer Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  1. eins Punkt 5 Punkt 6
    einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998, (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), Bundesgesetzblatt Nr. 461 aus 1969,, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004,, geben.

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen werden soll.
  1. eins Punkt 6 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 8
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen).
  1. eins Punkt 6 Punkt 9
    Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 10
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.

1.7 Zielgruppengerechtes Verhalten und Kommunizieren

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    mit verschiedenen inner- und außerbetrieblichen Zielgruppen (wie zB Ausbilderin/Ausbilder, Führungskräfte, Kolleginnen/Kollegen, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    aus berufsadäquaten und betriebsspezifischen englischsprachigen Dokumenten Informationen entnehmen.

1.8 Kundenorientiertes Agieren

(Unter Kundinnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.9 Berufsethik

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 9 Punkt eins
    mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
  1. eins Punkt 9 Punkt 2
    rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Missbrauch anvertrauter Macht zu privatem Vorteil) und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben in ihrem Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    an der Entwicklung von Qualitätsstandards des Lehrbetriebs mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und fachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf das An- wenden der persönlichen Schutzausrüstung (zB Schürzen, Handschuhe, Armschutz, Gesichts-schutz, Hitzeschutz, Lärmschutz) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen und der Maßnahmen zur Produktions-und Personalhygiene.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz-, Brandgefahr oder Staubbelastung, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitnehmerschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 4
    Ressourcen sparsam und nachhaltig verwenden.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Rege-lungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Hardware).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen einhalten.

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    unterschiedliche betriebliche Software bzw. Apps zB zum Führen des Schichtprotokolls, für Dateneingaben, Störungsaufzeichnungen verwenden.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien fin- den).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Probleme im Umgang mit Programmen und digitalen Anwendungen selbstständig lösen (zB im Internet oder Intranet nach Problemlösungen recherchieren, die Hilfefunktion nutzen).

3.3 Digitale Kommunikation

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media, Videokonferenz-Tool) und anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren (zB die Netiquette in der digitalen Kommunikation wahren).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    eine geeignete Kommunikationsform anwendungsbezogen auswählen.

3.4 Informationssuche und -bewertung

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. Absatz 7,Gemeinsame fachliche Kompetenzbereiche:

4. Kompetenzbereich: Grundlagen der Glasproduktion und -verarbeitung

4.1 Glastechnische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    die chemischen Grundlagen und Vorgänge, die für die Glasver- und Glasbearbeitung bedeutend sind, beschreiben.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    die unterschiedlichen Glasarten nach ihrer Zusammensetzung, ihren Eigenschaften, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie ihren Formgebungsmöglichkeiten erläutern.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    die Ausgangsstoffe für die Glasproduktion sowie der Glasherstellung samt den dazu benötigten Maschinen und Geräte (zB Wannenofen) und Arbeitsschritte im Überblick darstellen.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 4
    die betriebsspezifischen glasverfahrenstechnischen Materialien (Werkstoffe, Roh- und Hilfsstoffe) und Chemikalien hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die im Betrieb hergestellten Glasprodukte beschreiben.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 5
    die im Betrieb eingesetzten Materialien (Werkstoffe, Roh- und Hilfsstoffe) und Chemikalien unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter und den dar-aus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen sicher handhaben.

 

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  1. 4 Punkt eins Punkt 6
    beim Annehmen, sachgerechten Lagern, Auswählen und Prüfen auf Verwendbarkeit der Materialien (Werkstoffe, Roh- und Hilfsstoffe) und Chemikalien mitarbeiten.

 

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  1. 4 Punkt eins Punkt 7
    Materialien (Werkstoffe, Roh- und Hilfsstoffe) und Chemikalien annehmen, sachgerecht lagern, auswählen und auf Verwendbarkeit prüfen.

 

 

 

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  1. 4 Punkt eins Punkt 8
    neue technologische Trends (zB selbstreinigendes Glas) beschreiben.

 

 

 

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4.2 Technische Unterlagen und Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    technische Unterlagen (zB Skizzen, Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Ablaufpläne, Bedienungsanleitungen, Wartungspläne, Instandhaltungspläne und Schaltpläne), auch unter Nutzung von mobilen Endgeräten, lesen und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.

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  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden

 

 

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  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    beim Auswerten (zB mittels statistischer Methoden und Kennzahlen) und Beurteilen von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen, beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall sowie beim Erkennen und Formulieren von möglichen Prozessoptimierungen zur Sicherung der Produktqualität mitarbeiten.

 

 

 

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  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    zur Sicherung der Produktqualität Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen auswerten (zB mittels statistischer Methoden und Kennzahlen) und beurteilen, Korrekturmaßnahmen im Anlassfall einleiten sowie mögliche Prozessoptimierungen erkennen und formulieren.

 

 

 

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5. Kompetenzbereich: Prozesse in der Glas-Verfahrenstechnik

5.1 Grundlagen der Glas-Verfahrenstechnik

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    die Herstellung von Hohlglasprodukten (zB Flaschen und Konservengläser) und Flachglasprodukten (zB Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund- Sicherheitsglas (VSG), Verbundglas (VG), Mehrscheiben-Isolierglas (MIG), Brandschutzverglasung, Sonnenschutzglas) samt der dazu nötigen Verarbeitungsmaschinen und Arbeitsschritte grundlegend beschreiben.

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  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    die Möglichkeiten zur Nachbehandlung von Hohlglasprodukten und Flachglasprodukten sowie den Aufbau, die Funktion und Bedienung der dazu nötigen Maschinen und Anlagen (zB Reinigungsanlagen, Kühlofen, Glasvergütungseinrichtungen, Verarbeitungsmaschinen, Glasprüfmaschinen, Kontrollstationen) im Überblick beschreiben.

 

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 4
    die speziellen Weiterverarbeitungsverfahren für Glasprodukte (zB Härten, Verspiegeln, Bedampfen, Bedrucken, Sandstrahlen, Ätzen) sowie die dazu nötigen Verarbeitungsmaschinen und Arbeitsschritte erläutern.

 

 

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 5
    den Einsatz sowie die Anforderungen an die unterschiedlichen betrieblichen Energieträger und Medien (zB Brennstoffe, Gase, Strom, Wasserarten, Wasserqualitäten, Wasserdampf, Kühlmittel) und Sicherheitsmaßnahmen beschreiben.

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  1. 5 Punkt eins Punkt 6
    beim Anwenden unterschiedlicher betrieblicher Energieträger und Medien (zB beim Heizen, Kühlen) die Sicherheitsmaßnahmen einhalten.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 7
    die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Materialbeschaffung, Materiallagerung und dem internen Materialfluss bis zur Produktauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 8
    den Materialfluss (Werkstoffe, Roh- und Hilfsstoffe und Fertigprodukte) in der Produktion sicherstellen und optimieren.

 

 

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 9
    beim Vorbereiten (zB Reinigen, Pflegen, Rüsten) der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen) mitarbeiten.

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  1. 5 Punkt eins Punkt 10
    betriebsspezifische Verarbeitungsmaschinen vorbereiten (zB Reinigen, Pflegen, Rüsten).

 

 

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 11
    die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Verarbeitungsmaschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

 

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5.2 Instandhaltung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unterschiedlicher Werkstoffe, die in den betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen (Metalle, Kunststoffe, Metallverbund) zum Einsatz kommen, beschreiben

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    für das Bearbeiten von Werkstoffen (Metalle, Kunststoffe, Metallverbund) geeignete manuelle oder maschinelle Bearbeitungsverfahren auswählen und mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen anwenden, um zB einfache Ersatzteile herzustellen oder um Montage- und Demontagearbeiten ausführen zu können.

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 3
    beim Erkennen von Störungen (auch frühzeitig) an betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen und bei entsprechenden Maßnahmen (zB an zuständige Personen melden oder mittels einfacher Montage- und Demontagearbeiten beseitigen, Störungsaufzeichnung) mitarbeiten.

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 4
    Störungen (auch frühzeitig) an betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen erkennen und entsprechende Maßnahmen (zB an zuständige Personen melden oder mittels einfacher Montage- und Demontagearbeiten beseitigen, Störungsaufzeichnung) einleiten.

 

 

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 5
    die Bedeutung von Instandhaltungsplänen (zB vorausschauende Wartung – Predictive Maintenance) erklären sowie beim Instandhalten (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung) der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen mitarbeiten.

 

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 6
    die betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen anhand von Instandhaltungsplänen (zB vorausschauende Wartung – Predictive Maintenance) in Stand halten.

 

 

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5.3 Automatisierungstechnik und Robotik

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 5 Punkt 3 Punkt eins
    die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden (zB mittels Multimeter).

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 2
    die Grundlagen der Elektrotechnik und Automatisierungstechnik sowie die Funktion der dazu notwendigen Geräte wie Sensoren und Messgeräte zur Messung von Zustandsgrößen in Verarbeitungsmaschinen (zB Temperatur, Druck, Füllstand), sowie die Erfassung, Verarbeitung, Übertragung und An-zeige der Messwerte (zB an einem Prozessleitsystem) erläutern.

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 3
    einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 4
    einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik und deren Anwendungen im Rahmen einfacher Automatisierungen geben.

 

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 5
    einfache Arbeiten an elektrotechnischen, pneumatischen oder hydraulischen Bauteilen durchführen (zB Bauteile austauschen).

 

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 6
    einfache automatisierte Systeme an den betrieblichen Verarbeitungsmaschinen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern)

 

 

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 7
    das Zusammenwirken und die Vernetzung der Verarbeitungsmaschinen so-wie der Arbeitsabläufe und Prozesse (zB Stofffluss, Stoffumsetzung, Energieeinsatz, Abfall usw.) in den betriebsspezifischen Prozessen zur Erzeugung der Produkte beschreiben.

 

 

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 8
    das betriebsspezifische Prozessleitsystem unter Nutzung verschiedener Möglichkeiten (zB Bildschirmdarstellungen, Datenmanagement, Eingriffsmöglichkeiten) zur Regelung und Überwachung des Produktionsprozesses sowie zum Sicherstellen der Produktqualität bedienen.

 

 

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 9
    den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) in Grundzügen erläutern.

 

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 10
    die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten (Verpackung) entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.

 

 

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 11
    die Grundlagen der Robotertechnik (zB Funktionsprinzip, Robotertypen, An-wendungsgebiete, Roboterkinematik, Bewegungsgrundlagen, Arbeitsraum, Standardapplikationen, Geometrie, Koordinatensysteme, Programmierung, Programmierhandgerät, Prozessüberprüfung) beschreiben.

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 12
    die Grundlagen der Programmierung von Robotern (zB Bedienung von Programmierhandgeräten, Programmiersprachen, Programmaufbau, Programmverzweigung, Erstellen von Programmen, Testen von Programmen, Optimierung) erläutern.

 

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 13
    den Aufbau, die Funktionsweise und die effiziente Anwendung von Greifersystemen (zB mechanische, pneumatische und elektrische Greifer, Sauggreifer und Greifer mit Drucküberwachung) grundlegend darstellen.

 

 

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  1. 5 Punkt 3 Punkt 14
    Programme zur Steuerung von Robotern speichern und laden sowie einfache Programme erstellen und optimieren.

 

 

 

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5.4 Verpackung und Lagerung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 5 Punkt 4 Punkt eins
    die grundlegenden Verfahrensschritte für die Verpackung und sachgerechten Lagerung von Hohlglasprodukten oder Flachglasprodukten erläutern.

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  1. 5 Punkt 4 Punkt 2
    die Verfahrensschritte mit den dazu notwendigen Apparaten und Maschinen und deren Funktionsweise und Bedienung für die Verpackung und anschließenden materialgerechten Lagerung der betriebsspezifischen Produkte erläutern.

 

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  1. 5 Punkt 4 Punkt 3
    beim Sicherstellen und Überwachen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Apparate und Maschinen für die Verpackung und der anschließenden materialgerechten Lagerung der betriebsspezifischen Produkte mitarbeiten.

 

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  1. 5 Punkt 4 Punkt 4
    den sicheren und störungsfreien Betrieb der betriebsspezifischen Apparate und Maschinen für die Verpackung und anschießende materialgerechte Lagerung der betriebsspezifischen Produkte sicherstellen und überwachen.

 

 

 

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  1. Absatz 8,Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Hohlglasproduktion:

6. Kompetenzbereich: Prozesse in der Hohlglasproduktion

6.1 Herstellung von Glas

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    die Ausgangsstoffe für die Glasproduktion sowie der Glasherstellung samt den dazu benötigten Maschinen und Geräten (zB Wannenofen) und Arbeits- schritten darstellen.

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  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    die betriebsspezifische Zusammensetzung des Gemenges für die Glasherstellung sowie die dazu nötigen Apparate (zB Waagen) und Arbeitsschritte erläutern.

 

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  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    beim Herstellen des Gemenges aus den Ausgangsstoffen unter Anwendung der dazu nötigen Apparate (zB Waagen) und Arbeitsschritte mitarbeiten.

 

 

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  1. 6 Punkt eins Punkt 4
    das Gemenge aus den Ausgangsstoffen unter Anwendung der dazu nötigen Apparate (zB Waagen) und Arbeitsschritte herstellen.

 

 

 

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  1. 6 Punkt eins Punkt 5
    beim Rüsten, Beschicken, Einstellen sowie beim Bedienen und Überwachen der betriebsspezifischen Maschinen und Geräte zur Glasherstellung (zB Wannenofen) mitarbeiten.

 

 

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  1. 6 Punkt eins Punkt 6
    betriebsspezifische Maschinen und Geräte zur Glasherstellung (zB Wannen-ofen) rüsten, beschicken, einstellen sowie bedienen und überwachen.

 

 

 

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6.2 Herstellung von Hohlglasprodukten

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    die Einteilung von Hohlglasprodukten (zB Behälterglas, Wirtschaftsglas, Bauhohlglas usw.) sowie die an diese gestellten Anforderungen und Möglichkeiten der Gestaltung (zB Färbung) beschreiben.

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    die Herstellung von Hohlglasprodukten (zB Flaschen und Konservengläser) durch verschiedene Blasverfahren sowie den Aufbau, der Funktion und Bedienung der dazu notwendigen Verarbeitungsmaschinen (zB Speiser, Tropfenverteiler, Maschinen für Blas- und Pressverfahren wie Glaspressen, IS-Maschinen, rotierende Formgebungsmaschinen) erklären.

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    die verschiedenen Blasverfahren (insbesondere Blas-Blas-Verfahren, Press- Blas-Verfahren, Enghalspressblasverfahren) und die dazu notwendigen Arbeitsschritte darstellen.

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 4
    beim Herunterfahren sowie wieder Hochfahren der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Hohlglasprodukten für besondere Maßnahmen (zB Maintenance) mitarbeiten.

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 5
    betriebsspezifische Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Hohlglasprodukten für besondere Maßnahmen (zB Maintenance) herunterfahren sowie wieder hochfahren.

 

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 6
    beim Rüsten, Einstellen sowie Beschicken der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Hohlglasprodukten mitarbeiten.

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 7
    die betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Hohlglasprodukten rüsten, einstellen und beschicken.

 

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 8
    beim Bedienen und Überwachen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Hohlglasprodukten mitwirken.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 9
    den sicheren und störungsfreien Betrieb der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Hohlglasprodukten bedienen und überwachen.

 

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 10
    beim Bedienen und Überwachen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen zur Nachbehandlung von Hohlglasprodukten mitarbeiten.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 11
    den sicheren und störungsfreien Betrieb der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen zur Nachbehandlung von Hohlglasprodukten bedienen und überwachen.

 

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 12
    beim visuellen oder maschinellen (zB mit Kontrollstationen) Überwachen der Qualität der hergestellten Hohlglasprodukte sowie beim Aussortieren fehlerhafter Hohlglasprodukte mitarbeiten.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 13
    die Qualität der hergestellten Hohlglasprodukte visuell oder maschinell (zB mit Kontrollstationen) überwachen und fehlerhafte Hohlglasprodukte aussortieren.

 

 

 

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  1. Absatz 9,Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Flachglasveredelung:

7. Kompetenzbereich: Prozesse in der Flachglasveredelung

7.1 Veredeln von Flachglas

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 7 Punkt eins Punkt eins
    den Aufbau und die Einsatzbereiche von Flachglasprodukten (zB Sicherheitsglas, Isolierglas, Brandschutzglas, Sonnenschutzglas) sowie die an diese gestellten Anforderungen und Möglichkeiten der Gestaltung (zB Färbung) beschreiben.

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  1. 7 Punkt eins Punkt 2
    die Herstellung von Flachglasprodukten (zB Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Verbundglas (VG), Mehrscheiben- Isolierglas (MIG), Brandschutzverglasung, Sonnenschutzglas) sowie den Aufbau, die Funktion und Bedienung der dazu notwendigen Verarbeitungs-maschinen (zB Wasch- und Trockenanlagen, Luftkissenpufferstationen, Kontrollstationen, Gasfüllpressen, Autoklaven, Öfen) erklären.

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  1. 7 Punkt eins Punkt 3
    beim Herunterfahren sowie wieder Hochfahren der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Flachglasprodukten für besondere Maßnahmen (zB Maintenance) mitarbeiten.

 

 

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  1. 7 Punkt eins Punkt 4
    die betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Flachglasprodukten für besondere Maßnahmen (zB Maintenance) herunterfahren sowie wieder hochfahren.

 

 

 

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  1. 7 Punkt eins Punkt 5
    beim Rüsten, Einstellen sowie Beschicken der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Flachglasprodukten mitarbeiten.

 

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  1. 7 Punkt eins Punkt 6
    die betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Flachglasprodukten rüsten, einstellen und beschicken.

 

 

 

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  1. 7 Punkt eins Punkt 7
    beim Bedienen und Überwachen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Flachglasprodukten mitwirken.

 

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  1. 7 Punkt eins Punkt 8
    den sicheren und störungsfreien Betrieb der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Flachglasprodukten bedienen und über-wachen.

 

 

 

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  1. 7 Punkt eins Punkt 9
    beim Bedienen und Überwachen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen zur Nachbehandlung von Flachglasprodukten mitarbeiten.

 

 

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  1. 7 Punkt eins Punkt 10
    den sicheren und störungsfreien Betrieb der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen zur Nachbehandlung von Flachglasprodukten bedienen und überwachen.

 

 

 

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7.2 Finishen von veredelten Flachglasprodukten

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 7 Punkt 2 Punkt eins
    die Bearbeitungsverfahren für veredeltes Flachglas sowie den Aufbau, die Funktion und Bedienung der dazu benötigten Werkzeuge und Bearbeitungs-maschinen (zB Schneidmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Bohrmaschinen) beschreiben.

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 2
    weitere Hilfsmittel zum Finishen von veredeltem Flachglas wie Kleb-, Dicht- und Dämmstoffe, Beschichtungsmaterialien sowie Schleif- und Poliermittel sowie deren Eigenschaften, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Anwendungs-Möglichkeiten erklären.

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 3
    Flachglastafeln durch Reinigen, Trocknen, Visitieren, Markieren, Einteilen und Anzeichnen zur weiteren Bearbeitung vorbereiten.

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 4
    beim manuellen und maschinellen Bearbeiten von Flachglas (durch zB Schneiden, Brechen, Säumen, Schleifen, Polieren von Kanten, Bohren, Senken, Herstellen von Ausschnitten) mitarbeiten.

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 5
    Flachglas (durch zB Schneiden, Brechen, Säumen, Schleifen, Polieren von Kanten, Bohren, Senken, Herstellen von Ausschnitten) manuell und maschinell bearbeiten.

 

 

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 6
    beim Rüsten, Einstellen und Beschicken sowie beim Bedienen und Überwachen von Bearbeitungsmaschinen für Flachglas (zB Schneidmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Bohrmaschinen) mitarbeiten.

 

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 7
    Bearbeitungsmaschinen für Flachglas (zB Schneidmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Bohrmaschinen) rüsten, einstellen und beschicken sowie bedienen und überwachen.

 

 

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 8
    beim visuellen oder maschinellen (zB mit Glasprüfmaschinen) Überwachen der Qualität der hergestellten Flachglasprodukte sowie beim Aussortieren fehlerhafter Flachglasprodukte mitarbeiten.

 

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 9
    die Qualität der hergestellten Flachglasprodukte visuell oder maschinell (zB mit Glasprüfmaschinen) überwachen und fehlerhafte Flachglasprodukte aussortieren.

 

 

 

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Schlagworte

Beschäftigungsbeschränkung, Müllverwertung, Müllentsorgung, Informationsbewertung, Glasverarbeitung, Aufbauorganisation, Lohnabrechnung, Beschäftigtengruppe, Betriebsmittel, Sturzgefahr, Arbeitnehmerschutzvorgabe, Umweltschutz, Dateistruktur, Glasverarbeitung, Bearbeitungsmöglichkeit, Rohstoff, Terminplanung, Verbundglas, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Montagearbeit, Informationstechnik, Arbeitsschritt, Blasverfahren, Pressverfahren, Mehrscheibenglas, Waschanlage, Schleifmaschine, Klebstroff, Dichtstoff, Dicht-, Schleifmittel, Bearbeitungsmöglichkeit, Verarbeitungsmöglichkeit, Anwendungsmöglichkeit, Müllverwertung, Müllentsorgung, Informationsbewertung, Glasverarbeitung, Lohnabrechnung, Betriebsmittel, Sturzgefahr, Arbeitnehmerschutzvorgabe, Umweltschutz, Dateistruktur, Bearbeitungsmöglichkeit, Terminplanung, Blasverfahren, Dichtstoff, Schleifmittel, Bearbeitungs-

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2025

Gesetzesnummer

20012921

Dokumentnummer

NOR40270243