Bundesfinanzgesetz 2026
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2025,
BG
Anlage eins
01.01.2026
BFG 2026
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Gilt für die Zeit vom 1.1.2026 bis 31.12.2026 vergleiche Artikel römisch sechzehn,).
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
Anmerkung, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2026 als PDF dokumentiert)
02.07.2025
20012914
NOR40270144