Kurztitel

Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2025, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2026,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

02.07.2025

Außerkrafttretensdatum

29.07.2026

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Paragraph eins,

Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 41.02.02 (Schiene) der Untergliederung 41 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2026 bis 2030 in der Höhe von bis zu 62,204 Milliarden Euro zu begründen, wovon 54,243 Milliarden Euro auf durch Investitionen bis 2030 induzierte Annuitäten und 7,961 Milliarden Euro auf weitere in den Zuschussverträgen gemäß Paragraph 42, Bundesbahngesetz zugesagte Zuschüsse entfallen, die keine Annuitäten darstellen.

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2026

Gesetzesnummer

20012913

Dokumentnummer

NOR40270122