Kurztitel

Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.07.2025

Abkürzung

LFPD-NebLV

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Betreuung der Schulbibliothek

Paragraph 4,

Ist eine Vertragslehrperson mit der Betreuung einer nach dem Modell „Schulbibliothek an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen“ eingerichteten Schulbibliothek betraut, ist diese Tätigkeit, wenn die Schule mehr als 300 Schülerinnen und/oder Schüler aufweist, in folgendem Ausmaß der Unterrichtserteilung gleichzuhalten:

  1. Ziffer eins
    als 7,293 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse römisch eins (bis 600 Schülerinnen und Schüler, rund 5000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: neun Stunden),
  2. Ziffer 2
    als 9,116 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse römisch zwei (über 600 Schülerinnen und Schüler, rund 7500 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: elf Stunden),
  3. Ziffer 3
    als 10,94 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse römisch drei (über 1000 Schülerinnen und Schüler, rund 10000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: 13,5 Stunden).

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2025

Gesetzesnummer

20012911

Dokumentnummer

NOR40270110