Absatz eins,Die Pauschalgebühr beträgt für
- Ziffer einsBeschwerden, Wiedereinsetzungsanträge, Wiederaufnahmeanträge oder sonstige das Verfahren einleitende Anträge50 Euro
- Ziffer 2Vorlageanträge, Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe oder von einer Beschwerde gesondert eingebrachte Anträge auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde25 Euro