Absatz eins,Bedingung für die Gewährung der Finanzzuweisung ist, dass
- Ziffer einsder Bürgermeister dem Gemeinderat
- Litera abis 31. Dezember 2026 über die Verwendung der Mittel und Mittelverwendungsplanung und,
- Litera binsoweit dies nicht ohnehin bereits im ersten Bericht zur Gänze erfolgt ist, bis 31. Dezember 2028 über die Verwendung der Mittel
für Investitionen in Projekte, mit denen im Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 begonnen wurde bzw. begonnen werden wird, unter besonderer Berücksichtigung von Investitionen in die Energiewende und in die Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen berichtet, - Ziffer 2diese Berichte bis zu den jeweiligen Terminen gemäß Ziffer eins, auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden, und
- Ziffer 3die Gemeinde das Amt der Landesregierung über die Erfüllung der Bedingungen gemäß den Ziffer eins und 2 informiert.