Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Hochstraß-Alland 2025

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

21.06.2025

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 5,70 und km 14,27 und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 14,17 und km 5,85.

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2025

Gesetzesnummer

20012903

Dokumentnummer

NOR40269675