Absatz eins,Der Familienzeitbonus beträgt 54,87 Euro täglich. Der Anspruch auf den Bonus reduziert sich um den Anspruch auf vergleichbare Leistungen nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften.
Familienzeitbonusgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2025,
BG
Paragraph 3
01.07.2025
FamZeitbG
60/02 Arbeitnehmerschutz
zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 12, Absatz 9 und 10
Adoptivkind
01.07.2025
20009586
NOR40269660