Absatz eins,Gemäß Paragraph 39, Ziffer 5, des Mindestbesteuerungsgesetzes – MinBestG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 187 aus 2023,, sind die laufenden erfassten Steuern (Paragraph 37, MinBestG) einer Geschäftseinheit für das Geschäftsjahr um die aus einer Eigenkapitalbeteiligung an einer steuerlich transparenten Einheit außerhalb der Unternehmensgruppe (qualifizierte Eigenkapitalbeteiligung) zugerechneten steuerlichen Vorteile zu erhöhen, die den laufenden Steueraufwand vermindert haben.