in Fahrtrichtung Salzburg der Abschnitt zwischen km 221,40 und km 222,79 und
Section Control-Messstreckenverordnung Aurachbrücke 2025
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph eins
28.05.2025
90/01 Straßenverkehrsrecht
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der – im Gegenverkehr zu befahrenden – Richtungsfahrbahn Wien der A 1 West Autobahn festgelegt:
28.05.2025
20012892
NOR40269472