Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2005,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
01.05.2025
29/08 Strafrecht
(Übersetzung)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
StF: BGBl. III Nr. 84/2005 (NR: GP XXII RV 424 AB 455 S. 58. BR: AB 7036 S. 709.)
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BGBl. III Nr. 111/2008 (K – Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 137/2008 (K – Geltungsbereich Z1)
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Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
*Österreich römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 136 aus 2017, Z2, römisch drei 57 aus 2025, Z2 *Afghanistan römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 225 aus 2014, Z1, römisch drei 136 aus 2017, Z2 *Ägypten römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Albanien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Algerien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Andorra römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 147 aus 2022, Z1 *Angola römisch drei 173 aus 2013,, römisch drei 225 aus 2014, Z1, römisch drei 3 aus 2015, Z2, römisch drei 4 aus 2015, P1 *Antigua/Barbuda römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Äquatorialguinea römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1 *Argentinien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Armenien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 175 aus 2013, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Aserbaidschan römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Äthiopien römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 174 aus 2013, Z1, römisch drei 175 aus 2013, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Australien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Bahamas römisch drei 78 aus 2009, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Bahrain römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Bangladesch römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 147 aus 2019, Z1 *Barbados römisch drei 225 aus 2014, Z1, römisch drei 232 aus 2014,, römisch drei 3 aus 2015, Z2, römisch drei 4 aus 2015, P1 *Belarus römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1, römisch drei 130 aus 2023, Z2 *Belgien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Belize römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Benin römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Bhutan römisch drei 19 aus 2023,, römisch drei 21 aus 2023, Z1 *Bolivien römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 152 aus 2020, P1 *Bosnien-Herzegowina römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Botsuana römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Brasilien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Brunei römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 41 aus 2020, Z1 *Bulgarien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Burkina Faso römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Burundi römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 174 aus 2013, Z1, römisch drei 175 aus 2013, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Cabo Verde römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Chile römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *China römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 32 aus 2024, P1 *Costa Rica römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Côte d’Ivoire römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 174 aus 2013, Z1, römisch drei 40 aus 2014, P1, römisch drei 136 aus 2017, Z2 *Dänemark römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 166 aus 2015, P1 *Deutschland römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 160 aus 2021, P1 *Dominica römisch drei 173 aus 2013,, römisch drei 174 aus 2013, Z1, römisch drei 175 aus 2013, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Dominikanische R römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Dschibuti römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Ecuador römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *EG römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 137 aus 2008, Z1 *El Salvador römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Eritrea römisch drei 225 aus 2014, Z1, römisch drei 232 aus 2014, *Estland römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Eswatini römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 174 aus 2013, Z1, römisch drei 175 aus 2013, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *EU römisch drei 4 aus 2015, P1, römisch drei 199 aus 2022, Z1, römisch drei 19 aus 2023,, römisch drei 81 aus 2023, Z2 *Fidschi römisch drei 172 aus 2018,, römisch drei 173 aus 2018, Z1, römisch drei 174 aus 2018, P1, römisch drei 175 aus 2018, Z2 *Finnland römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Frankreich römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 80 aus 2019, P1 *Gabun römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1, römisch drei 77 aus 2019, Z2 *Gambia römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Georgien römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1 *Ghana römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 174 aus 2013, Z1, römisch drei 175 aus 2013, Z2, römisch drei 40 aus 2014, P1 *Grenada römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Griechenland römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 143 aus 2011, Z2, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Guatemala römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Guinea römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Guinea-Bissau römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Guyana römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Haiti römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 143 aus 2011, Z2, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Heiliger Stuhl römisch drei 176 aus 2012, *Honduras römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Indien römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 143 aus 2011, Z2, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Indonesien römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 294 aus 2013, *Irak römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 78 aus 2009, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Irland römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 145 aus 2011, *Island römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 176 aus 2012, *Israel römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1 *Italien römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Jamaika römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Japan römisch drei 136 aus 2017, Z2, römisch drei 172 aus 2018,, römisch drei 173 aus 2018, Z1 *Jemen römisch drei 145 aus 2011, *Jordanien römisch drei 78 aus 2009, Z1, römisch drei 145 aus 2011, *Kambodscha römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Kamerun römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 137 aus 2008, Z1 *Kanada römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 232 aus 2014, *Kasachstan römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Katar römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 78 aus 2009, Z1, römisch drei 57 aus 2026, Z2, römisch drei 58 aus 2026, P1 *Kenia römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Kirgisistan römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 145 aus 2011, *Kiribati römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Kolumbien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1 *Komoren römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 225 aus 2020, Z2, römisch drei 93 aus 2021, P1, römisch drei 43 aus 2022, Z1 *Kongo/DR römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Korea/DVR römisch drei 122 aus 2016, *Korea/R römisch drei 163 aus 2015,, römisch drei 164 aus 2015, Z1, römisch drei 165 aus 2015, Z2, römisch drei 166 aus 2015, P1 *Kroatien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Kuba römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 296 aus 2013, P1, römisch drei 9 aus 2014, Z1, römisch drei 3 aus 2015, Z2 *Kuwait römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Laos römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Lesotho römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Lettland römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Libanon römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Liberia römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Libyen römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Liechtenstein römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 40 aus 2014, P1, römisch drei 232 aus 2014,, römisch drei 3 aus 2015, Z2 *Litauen römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1, römisch drei 232 aus 2014,, römisch drei 81 aus 2023, Z2, römisch drei 9 aus 2025, Z1, römisch drei 10 aus 2025,, römisch drei 11 aus 2025, P1 *Luxemburg römisch drei 78 aus 2009, Z1, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 175 aus 2013, Z2, römisch drei 79 aus 2022, P1 *Madagaskar römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Malawi römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Malaysia römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 78 aus 2009, Z1 *Malediven römisch drei 173 aus 2013,, römisch drei 173 aus 2018, Z1 *Mali römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Malta römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Marokko römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Marshallinseln römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 58 aus 2025, Z1 *Mauretanien römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Mauritius römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Mexiko römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Mikronesien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 174 aus 2013, Z1 *Moldau römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Monaco römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 117 aus 2010, Z2 *Mongolei römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Montenegro römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 173 aus 2013,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Mosambik römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Myanmar römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 176 aus 2012, *Namibia römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Nauru römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 174 aus 2013, Z1, römisch drei 175 aus 2013, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Nepal römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 86 aus 2020, Z1 *Neuseeland römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 176 aus 2012, *Nicaragua römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Niederlande römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 143 aus 2011, Z2, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 296 aus 2013, P1, römisch drei 195 aus 2023, Z1. römisch drei 53 aus 2024, P1, römisch drei 105 aus 2024, Z2 *Niger römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2 *Nigeria römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Nordmazedonien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Norwegen römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Oman römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Pakistan römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 199 aus 2022, Z1 *Palästina römisch drei 172 aus 2018,, römisch drei 173 aus 2018, Z1 *Palau römisch drei 76 aus 2019, Z1, römisch drei 77 aus 2019, Z2, römisch drei 79 aus 2019,, römisch drei 80 aus 2019, P1 *Panama römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Paraguay römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Peru römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1, römisch drei 232 aus 2014,, römisch drei 3 aus 2015, Z2 *Philippinen römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Polen römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Portugal römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Ruanda römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Rumänien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Russische F römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Sambia römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Samoa römisch drei 110 aus 2015, *San Marino römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 74 aus 2025, P1 *São Tomé/Príncipe römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Saudi-Arabien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Schweden römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1, römisch drei 232 aus 2014, *Schweiz römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Senegal römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Serbien römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Serbien-Montenegro römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1 *Seychellen römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Sierra Leone römisch drei 225 aus 2014, Z1, römisch drei 232 aus 2014,, römisch drei 3 aus 2015, Z2, römisch drei 4 aus 2015, P1 *Simbabwe römisch drei 153 aus 2011,, römisch drei 9 aus 2014, Z1 *Singapur römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 164 aus 2015, Z1 *Slowakei römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Slowenien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Somalia römisch drei 56 aus 2025,, römisch drei 57 aus 2025, Z2, römisch drei 58 aus 2025, Z1, römisch drei 59 aus 2025, P1 *Spanien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Sri Lanka römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 164 aus 2015, Z1 *St. Kitts/Nevis römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *St. Lucia römisch drei 294 aus 2013,, römisch drei 9 aus 2014, Z1 *St. Vincent/Grenadinen römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 143 aus 2011, Z2, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Südafrika römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Sudan römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 164 aus 2015, Z1, römisch drei 174 aus 2018, P1, römisch drei 175 aus 2018, Z2 *Südsudan römisch drei 192 aus 2023,, römisch drei 57 aus 2025, Z2, römisch drei 58 aus 2025, Z1, römisch drei 59 aus 2025, P1 *Suriname römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1 *Syrien römisch drei 78 aus 2009, Z1, römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 153 aus 2011, *Tadschikistan römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Tansania römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Thailand römisch drei 294 aus 2013,, römisch drei 9 aus 2014, Z1 *Timor-Leste römisch drei 117 aus 2010, Z2, römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 145 aus 2011, *Togo römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 78 aus 2009, Z1, römisch drei 143 aus 2011, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Tonga römisch drei 232 aus 2014, *Trinidad/Tobago römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Tschad römisch drei 142 aus 2011, Z1, römisch drei 145 aus 2011,, römisch drei 157 aus 2022, Z2 *Tschechische R römisch drei 294 aus 2013,, römisch drei 296 aus 2013, P1, römisch drei 232 aus 2014,, römisch drei 3 aus 2015, Z2, römisch drei 164 aus 2015, Z1 *Tunesien römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Türkei römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Turkmenistan römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Uganda römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 296 aus 2013, P1, römisch drei 56 aus 2024, Z2, römisch drei 57 aus 2024, Z1 *Ukraine römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Ungarn römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Uruguay römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *USA römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2 *Usbekistan römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 137 aus 2008, Z1 *Vanuatu römisch drei 96 aus 2006, *Venezuela römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Vereinigte Arabische Emirate römisch drei 111 aus 2008,, römisch drei 78 aus 2009, Z1 *Vereinigtes Königreich römisch drei 96 aus 2006,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 232 aus 2014,, römisch drei 110 aus 2015, *Vietnam römisch drei 176 aus 2012,, römisch drei 174 aus 2013, Z1 *Zentralafrikanische R römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 137 aus 2008, Z1, römisch drei 296 aus 2013, P1 *Zypern römisch drei 84 aus 2005,, römisch drei 220 aus 2005, Z1, römisch drei 11 aus 2008, Z2, römisch drei 296 aus 2013, P1
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2004 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 38, Absatz 2, für Österreich mit 23. Oktober 2004 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:
Afghanistan |
Ägypten |
Albanien |
Algerien |
Antigua und Barbuda |
Äquatorialguinea |
Argentinien |
Armenien |
Aserbaidschan |
Australien |
Bahrain |
Belarus |
Belgien |
Belize |
Benin |
Bosnien und Herzegowina |
Botsuana |
Brasilien |
Bulgarien |
Burkina Faso |
Chile |
China |
Cook Islands |
Costa Rica |
Dänemark (ohne Färöer und Grönland) |
Dschibuti |
Ecuador |
Europäische Gemeinschaft |
El Salvador |
Estland |
Finnland |
Frankreich |
Gabun |
Gambia |
Grenada |
Guatemala |
Guinea |
Guyana |
Honduras |
Jamaika |
Kanada |
Kap Verde |
Kenia |
Kirgisistan |
Kolumbien |
Komoren |
Kroatien |
Laos-Demokratische Volksrepublik |
Lesotho |
Lettland |
Liberia |
Libysch-Arabische Dschamahirija |
Litauen |
Malawi |
Malaysia |
Mali |
Malta |
Marokko |
Mauritius |
Mazedonien |
Mexiko |
Mikronesien, Föderierte Staaten von |
Monaco |
Myanmar |
Namibia |
Neuseeland (ohne Tokelau) |
Nicaragua |
Niederlande (für das Königreich in Europa) |
Niger |
Nigeria |
Norwegen |
Panama |
Paraguay |
Peru |
Philippinen |
Polen |
Portugal |
Ruanda |
Rumänien |
Russische Föderation |
Sambia |
Saudi-Arabien |
Schweden |
Senegal |
Serbien und Montenegro |
Seychellen |
Slowakei |
Slowenien |
Spanien |
St. Kitts und Nevis |
Südafrika |
Sudan |
Tadschikistan |
Togo |
Tunesien |
Türkei |
Turkmenistan |
Uganda |
Ukraine |
Uruguay |
Usbekistan |
Venezuela |
Zentralafrikanische Republik |
Zypern |
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Gemäß Artikel 35, Absatz 3, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, angenommen am 15. November 2000 in New York, erklärt das Fürstentum Andorra, dass es sich nicht an die Verpflichtung nach Artikel 35, Absatz 2, gebunden erachtet, in dem Sinne, dass zur Unterbreitung einer Streitigkeit an den Internationalen Gerichtshof die Zustimmung aller beteiligten Vertragsparteien notwendig ist.
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens bestimmt die Regierung des Fürstentums Andorra die folgende zentrale Behörde als zuständig und befugt, Rechtshilfeersuchen zu erhalten und zu erledigen:
„Ministry in charge of Interior
Government of the Principality of Andorra
Administrative Building ‘Obac’
Obac Street
AD 700 Escaldes-Engordany
Principality of Andorra“
Dennoch können im Notfall alle Ersuchen direkt über INTERPOL (International Criminal Police Organization) gesendet werden.
Gemäß Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens anerkennt die Regierung des Fürstentums Andorra alle Rechtshilfeersuchen in katalanischer, französischer und spanischer Sprache oder solche, die von einer Übersetzung in die katalanische, französische oder spanische Sprache begleitet werden.
Die folgende zentrale Behörde ist gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens als zentrale Behörde benannt:
International Legal Assistance Directorate (Unterabteilung für internationale Rechtshilfe)
Directorate General for Legal Affairs (Rechtsabteilung)
Ministry for Foreign Affairs, International Trade and Worship (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Internationalen Handel und Kirchenfragen)
Esmeralda 1212, Piso 4° (C. P. 1007) Ciudad de Buenos Aires, República Argentina
Wenn ein Vertrag besteht, sind die darin festgelegten Bedingungen zu erfüllen. Wenn kein Vertrag, der die Auslieferung regelt, besteht, sind die folgenden Bedingungen zu erfüllen:
Wenn die gesuchte Person unter Anklage steht:
Im Falle einer Verurteilung der gesuchten Person, ist zu den vorherigen Angaben folgendes hinzuzufügen:
„Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto
Dirección de Asistencia Jurídica Internacional
Esmeralda 1212, piso 4
C1007ABR-Buenos Aires
Argentina“
Sprachen: Spanisch
Antrag durch INTERPOL: ja (nur für Ersuchen um Sicherungsverwahrung vor Auslieferung).
Mitteilung gemäß Artikel 5, Absatz 3 :, Nach dem Strafgesetz der Republik Armenien (Kapitel 7, insbes. Artikel 41,) sind alle in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i umschriebenen schweren Straftaten erfasst.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Die Republik Armenien erklärt gleichzeitig, dass sie das Übereinkommen auch gegenüber den Vertragsstaaten des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 anwenden wird, wenn dies die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens gegenüber den Vertragsstaaten des Europäischen Auslieferungsübereinkommens ergänzt und erleichtert.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörden werden bestimmt:
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Armenisch, Englisch oder Russisch.
Aktualisierte Daten der zuständigen nationalen Behörde, bestimmt nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.
Name der Behörde: Polizei der Republik Armenien
Vollständige Postanschrift: str. Nalbandyan 130
Yerevan 0025
Name der Kontaktstelle: International Cooperation Department
Sprachen: Englisch, Russisch
Akzeptanz von Anfragen durch INTERPOL: Ja
Akzeptierte Formen und Wege: alle, nur für polizeiliche Zwecke
Spezifisches Verfahren in dringenden Fällen: abhängig vom jeweiligen Fall.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Die Republik Aserbaidschan erklärt, dass sie die Anwendung der Bestimmungen dieses Übereinkommens in den von der Republik Armenien besetzten Gebieten nicht garantieren kann.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Justizministerium der Republik Aserbaidschan bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Russisch und Englisch unter Beifügung einer Übersetzung in Aseri.
Mitteilung gemäß Artikel 31, Absatz 6 :, Die Behörde, die den Vertragstaaten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verhütung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität behilflich sein kann, ist das Innenministerium der Republik Aserbaidschan.
Äthiopien ist an die Verpflichtung aus Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens nicht gebunden.
Mitteilung gemäß Artikel 5, Absatz 3 :, Das australische Recht verlangt für das Vorliegen der in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i umschriebenen Straftaten eine Handlung zur Förderung der Verabredung.
Die zuständige australische Behörde für Zwecke der Artikel 18 und 31 ist das Attorney General’s Department (Assistant Secretary, International Crime Branch).
Eine Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, ist nicht erforderlich, da das australische Auslieferungsrecht nicht nach der in diesem Artikel beschriebenen Weise funktioniert.
Gemäß Artikel 35, Absatz 3, legt der Commonwealth der Bahamas einen Vorbehalt zu dem in Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens festgelegten Verfahren auf der Grundlage ein, dass ein Verweis einer Streitigkeit über die Anwendung oder die Auslegung der Bestimmungen des Übereinkommens an ein Schiedsverfahren oder an den Internationalen Gerichtshof im Einvernehmen aller Streitparteien erfolgen muss.
Gemäß Artikel 16, Absatz 5, Litera a, erklärt der Commonwealth der Bahamas, dass er das Übereinkommen als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit in Auslieferungsangelegenheiten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit mit jenen Vertragsstaaten betrachtet, die es gleichermaßen anerkannt haben.
Auf Vertragsstaaten, mit welchen Auslieferungsübereinkommen unterzeichnet wurden, wird das Übereinkommen angewendet, wenn diese Auslieferungsübereinkommen mit ihm unvereinbar sind.
Der Commonwealth der Bahamas erklärt weiters, dass die zentrale Behörde gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens das Büro des Generalstaatsanwaltes und die gemäß Artikel 18, Absatz 14, für die Bahamas akzeptierte Sprache Englisch ist.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Gemäß der Bestimmung des Artikel 35, Absatz 3, des Übereinkommens erachtet sich die Volksrepublik Bangladesch nicht an Absatz 2, dieses Artikels gebunden.
Vorbehalt: Artikel 10 des Übereinkommens wird insofern angewendet als dies nicht dem innerstaatlichen Recht widerspricht.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Bundesministerium für Justiz, Abteilung für Gesetzgebung, Grundrechte und -freiheiten bestimmt.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Büro des Attorney General bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Englisch.
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bhutan am 20. Februar 2023 seine Beitrittsurkunde hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, sich nicht durch Artikel 16, Absatz 4 und Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens gebunden zu erachten.
Mit Bezug auf die Begriffsbestimmungen und Darlegungen in den Artikel 5, 6, 8 und 23 des Übereinkommens erklärt die Republik Bolivien, dass sie in erster Linie ihre geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften und in zweiter Linie das genannte Übereinkommen anwenden wird. Die Republik Bolivien erklärt, dass sie sich durch Artikel 35, Absatz 2,, der die Beilegung von Streitigkeiten in Bezug auf das Übereinkommen behandelt, nicht als gebunden betrachtet.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird nicht als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird der Attorney General bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Englisch.
Mitteilung gemäß Artikel 31, Absatz 6 :, Die folgenden Behörden können den Vertragstaaten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verhütung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität behilflich sein:
Erklärungen gemäß Artikel 18, Absatz 3 und Absatz 4 :
Die Regierung von Brasilien hat das Ministerium für Justiz als zentrale Behörde für Rechtshilfeangelegenheiten benannt, in Übereinstimmung mit Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Übereinkommen von Palermo).
Alle internationalen Rechtshilfeersuchen im Sinne des Übereinkommens von Palermo sollten auf Portugiesisch oder auf Englisch an folgende zentrale Stellen übermittelt werden:
Department of Asset Recovery and International Legal Cooperation (DRCI)
SCN-Block 1-Building A – Office 101
Zip Code: 70711-900
Department of Foreigners (DEEST)
Esplanade of Ministries – Ministry of Justice – Building T – Annex römisch zwei
3rd Floor – Office 305
Zip Code: 70064-900
Mitteilung gemäß Artikel 5, Absatz 3 :, Das Strafgesetz Burkina Fasos stellt das Bestehen einer organisierten kriminellen Gruppe als eigenständige Straftat vor Begehung der vereinbarten strafbaren Handlung unter Strafe. Nach dem Strafgesetz ist auch die Ausdehnung der Verfolgung der Mitglieder einer organisierten Gruppe auf Personen außerhalb der Gruppe möglich, die an der Begehung der Tat durch die Gruppe als Mittäter oder Komplizen teilgenommen haben (Artikel 64 und 65 des Strafgesetzes). Korruption ist nach den Artikel 156 und 160 des Strafgesetzes von Burkina Faso strafbar. Dieses kennt auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen, da Artikel 64, Absatz 2, vorsieht, dass „juristische Personen, die zivile, kommerzielle, industrielle oder finanzielle Zwecke verfolgen und in deren Namen oder Interesse eine strafbare Handlung oder Unterlassung von ihren Organen begangen wurde, als Komplizen zu betrachten sind“.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5 :, Burkina Faso hat verschiedene Rechtshilfeabkommen, darunter Auslieferungsabkommen unterzeichnet. Diese sind im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien anwendbar. Besteht kein Rechtshilfeabkommen, gilt für Auslieferungsersuchen das Gesetz vom 10. März 1927 über die Auslieferung von Ausländern. Artikel eins, dieses Gesetzes sieht vor, dass „in Abwesenheit eines Vertrages, die Bedingungen, das Verfahren und die Modalitäten der Auslieferung vom vorliegenden Gesetz geregelt sind. Das Gesetz bezieht sich auch auf nicht durch zwischenstaatliche Verträge geregelte Auslieferungen.“ Personen, die wegen einer strafbaren Handlung von einem anderen Staat verfolgt werden, dürfen wegen aller strafbaren Handlungen, die nach dem Recht des ersuchenden Staates Verbrechen darstellen, ausgeliefert werden. Bei nach dem Recht des ersuchenden Staates mit Haftstrafen bedrohten strafbaren Handlungen verlangt das Recht Burkina Fasos, dass die Höchststrafe zumindest zwei Jahre Freiheitsentzug beträgt. Für verurteilte Straftäter verlangt das Gesetz, dass die vom Gericht des ersuchenden Staates verhängte Freiheitsstrafe mindestens zwei Monate Freiheitsentzug beträgt. Das vorliegende Übereinkommen kann daher für sich nicht als Rechtsgrundlage für die von ihm als auslieferungsfähig betrachteten Straftaten angesehen werden. Dennoch kann bestätigt werden, dass das nationale Recht Burkina Fasos und die von ihm unterzeichneten Abkommen eine Auslieferung ermöglichen und mit dem vorliegenden Übereinkommen nicht in Widerspruch stehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Zentrale Behörde ist der Justizminister (Garde des sceaux), Rechtshilfeersuchen sind auf diplomatischem Weg zu stellen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Französisch.
Gemäß Artikel 16, Absatz 5, Litera b, betrachtet die Regierung der Republik Burundi dieses Übereinkommen nicht als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung und macht daher die Auslieferung vom Bestehen eines Vertrags abhängig und bemüht sich, wenn angebracht, Auslieferungsverträge mit anderen Vertragsstaaten abzuschließen, um diesen Artikel anzuwenden.
Mitteilung gemäß Artikel 5, Absatz 3 :, Die Republik Chile teilt mit, dass nach dem chilenischen Rechtssystem die Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe für das Vorliegen der in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i genannten strafbaren Handlungen, erforderlich ist.
Mitteilung gemäß Artikel 31, Absatz 6 :, Die Behörde, die den Vertragstaaten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verhütung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität behilflich sein kann, ist das Innenministerium.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Außenministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Spanisch.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Gemäß dem Grundgesetz für die Sonderverwaltungsregion Hong Kong und nach Konsultation mit der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hong Kong erfordert die Anwendung des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregion Hong Kong die Erlassung nationaler Gesetze durch Hong Kong. Bis zu einer weiteren diesbezüglichen Mitteilung der Regierung der Volksrepublik China findet das Übereinkommen auf Hong Kong daher keine Anwendung.
Gemäß dem Grundgesetz für die Sonderverwaltungsregion Macao und nach Konsultation mit der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macao hat die Regierung der Volksrepublik China entschieden, dass das Übereinkommen auf die Sonderverwaltungsregion Macao wie folgt Anwendung findet:
Erklärungen gemäß Artikel 18, Absatz 3 und Absatz 4 :
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität werden das Ministerium für Justiz sowie Ministerium für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China als zentrale Behörden benannt, die für die Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen ermächtigt und verantwortlich sind. Adresse des Ministeriums für Justiz: 10 Chaoyangmen Nandjie, Chaoyang District, Beijing, China, 100020; Adresse des Ministeriums für öffentliche Sicherheit: 14 Dong Chang’anjie, Dongcheng District, Beijing, China, 100741.
In Übereinstimmung mit Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens ist Chinesisch die einzige Sprache, die von der Volksrepublik China für schriftliche Rechtshilfeersuchen anerkannt wird.
Die Regierung der Volksrepublik China hat am 27. September 2006 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen nachstehende Erklärung notifiziert:
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 153, des Grundgesetzes der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China entscheidet die Regierung der Volksrepublik China, dass das Übereinkommen auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong Anwendung findet.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens und zum Zwecke der Anwendung des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong, bestimmt die Sonderverwaltungsregion Hongkong den Sekretär für Justiz der Justizbehörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong als die zentrale Behörde.
Adresse: 47/F High Block, Queensway Government Offices, 66 Queensway, Hong Kong.
In Übereinstimmung mit Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens ist Chinesisch oder Englisch die einzige Sprache, die von der Sonderverwaltungsregion Hongkong für schriftliche Rechtshilfeersuchen anerkannt wird.
Weiters hat die Volksrepublik China am 30. November 2012 dem Generalsekretär folgendes mitgeteilt:
1. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China wird als die für die Zusammenarbeit bei der Auslieferung zuständige Behörde im Sinne des Artikel 16, des Übereinkommens bestimmt.
Adresse: No. 2 Chao Yang Men Nan Da Jie, Chao Yang District, Beijing, China.
2. In Bezug auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong wird der Sekretär für Justiz der Justizbehörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong, als die für die Zusammenarbeit bei der Überstellung flüchtiger Rechtsbrecher zuständige Behörde im Sinne des Artikel 16, des Übereinkommens bestimmt.
Adresse: 47/F High Block, Queensway Government Offices, 66 Queensway, Hong Kong.
3. In Bezug auf die Sonderverwaltungsregion Macao wird das Büro des Sekretärs für Verwaltung und Justiz der Sonderverwaltungsregion Macao, als die für die Zusammenarbeit bei der Überstellung flüchtiger Rechtsbrecher zuständige Behörde im Sinne des Artikel 16, des Übereinkommens bestimmt.
Adresse: Sede do Governo da RAEM, Avenida da Praia Grande, Macao.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird der Attorney General der Cook Inseln bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Englisch.
Der Staat Côte d'Ivoire verlangt keine Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe oder ein Tätigwerden zur Unterstützung der Vereinbarung zum Zwecke der nach Artikel 5, Absatz eins, Litera a, Ziffer i festgelegten Straftaten.
Die Regierung der Republik Côte d'Ivoire nimmt das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens bei der Auslieferung, in Ergänzung der bestehenden bilateralen und multilateralen Verträge, Übereinkommen und Vereinbarungen.
Die zentrale Behörde zur Entgegennahme und Ausführung von Rechtshilfeersuchen ist die Abteilung für Zivil-und Strafsachen (DACP) des Justizministeriums, ansässig in Chancellerie, Bloc ministériel, BP römisch fünf 107 Abidjan, Côte d'Ivoire.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Justizministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Englisch, Französisch und Deutsch.
Das deutsche innerstaatliche Recht verlangt für das Vorliegen der in Übereinstimmung mit Artikel 5, Absatz eins, Litera a, Ziffer i beschriebenen Straftaten die Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe.
Als zentrale Behörde zur Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen wird das Bundesministerium der Justiz, Adenauerallee 99–103, D-53113 Bonn benannt.
Ein in Deutschland eingehendes Rechtshilfeersuchen muss in deutscher Sprache abgefasst oder ihm muss eine deutsche Übersetzung beigefügt sein.
Als zuständige Behörde gemäß Artikel 31, Absatz 6, des Übereinkommens wird das Bundeskriminalamt, 65173 Wiesbaden benannt.
Für Zwecke dieses Übereinkommens wird Büro des Staatsanwaltes (Public Prosecutor) als zentrale ecuadorianische Behörde bestimmt.
Vorbehalt: Hinsichtlich Artikel 10, des Übereinkommens weist die Regierung Ecuadors darauf hin, dass das Konzept der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen derzeit in der ecuadorianischen Gesetzgebung nicht besteht. Wenn sich die Gesetzgebung auf diesem Gebiet ändert, wird dieser Vorbehalt zurückgezogen werden.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird der Generalprokurator bestimmt.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Erklärung: Die Regierung der Republik El Salvador anerkennt die Auslieferung von Staatsangehörigen auf der Grundlage von Artikel 28, Unterabsatz 2 und 3 der Verfassung der Republik, die wie folgt lauten: „Die Auslieferung wird durch internationale Verträge geregelt; eine Auslieferung von Salvadorianern erfolgt nur, wenn dies in einem von den gesetzgebenden Körperschaften der unterzeichnenden Staaten genehmigten Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Jedenfalls müssen der Grundsatz der Gegenseitigkeit und für Salvadorianer alle in dieser Verfassung verankerten straf- und verfahrensrechtlichen Garantien enthalten sein. Eine Auslieferung erfolgt nur, wenn die Straftat auf dem der Jurisdiktion des ersuchenden Staates unterstehenden Gebiet begangen wurde, es sei denn es handelt sich um Straftaten mit internationaler Reichweite. Für politische Straftaten darf keinesfalls eine Auslieferung vorgesehen werden, auch wenn deren Resultat gewöhnliche Straftaten sind“. Das Übereinkommen wird nicht als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen. Nichtsdestotrotz wird es, wo erforderlich, Bemühungen geben, Auslieferungsabkommen mit anderen Vertragsstaaten abzuschließen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Innenministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Spanisch.
Gemäß Artikel 35, Absatz 3, des Übereinkommens erachtet sich der Staat Eritrea nicht an Artikel 35, Absatz 2, gebunden, welcher vorsieht, dass alle Streitigkeiten betreffend die Interpretation oder Anwendung des Übereinkommens von einem der Vertragspartner an den Internationalen Gerichtshof verwiesen werden.
Mitteilung gemäß Artikel 5, Absatz 3 :, Nach innerstaatlichem Recht ist die in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i umschriebene Straftat ein Verbrechen.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Justizministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Estisch und Englisch.
Erklärung:
Artikel 36, Absatz 3, des Übereinkommens sieht vor, dass eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration in der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde den Umfang ihrer Zuständigkeiten erklärt.
Ferner hat die Europäische Union dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 5. Oktober 2022 die Änderungen des Umfangs ihrer Zuständigkeiten in Bezug auf Angelegenheiten, die unter das oben zitierte Übereinkommen fallen, gemäß Artikel 36, Absatz 3, mitgeteilt. Der Wortlaut der Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER römisch achtzehn.12].
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Fidschi erklärt, dass es sich nicht an die Bestimmungen des Artikel 35, Absatz 2, gebunden erachtet.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Justizministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Finnisch, Schwedisch, Dänisch, Englisch, Französisch oder Deutsch.
Artikel 16, des Übereinkommens ist zur Gänze ratifiziert, unbeschadet des Artikel 5, der Verfassung und Artikel 438, der Strafprozessordnung.
Artikel 18, des Übereinkommens ist ratifiziert, unbeschadet des Artikel 458, Absatz 3, der Strafprozessordnung und der Bestimmungen des Gesetzes 2472 aus 1997, (Staatsanzeiger 50A) „Schutz des Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“, wie derzeit in Kraft.
Der griechische Staat wendet Artikel 35, Absatz 3, an und erklärt, dass er sich nicht an Absatz 2, dieses Artikels gebunden erachtet.
Die Regierung der Republik Guatemala benennt gemäß Artikel 18, Absatz 13, des genannten Übereinkommens das Gerichtswesen sowie das Büro des Generalstaatsanwalts als zentrale Behörden für die Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen mit der Befugnis, diese zu erledigen oder an die zuständigen Behörden zur Erledigung weiterzuleiten.
Gemäß Artikel 35, Absatz 3, des Übereinkommens erklärt der Heilige Stuhl, handelnd auch im Namen und im Auftrag des Vatikanstaates, dass er sich nicht an Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens gebunden erachtet. Der Heilige Stuhl, handelnd auch im Namen und im Auftrag des Vatikanstaates, behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Einzelfall auf Ad-hoc-Basis jedem geeigneten Mittel zuzustimmen, um etwaige Streitigkeiten aus diesem Übereinkommen zu regeln.
Mit dem Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität beabsichtigt der Heilige Stuhl, handelnd auch im Namen und im Auftrag des Vatikanstaates zur globalen Prävention, Unterdrückung und Strafverfolgung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität und dem Schutz für Opfer solcher Verbrechen beizutragen und moralisch zu unterstützen.
In Übereinstimmung mit seiner Eigenart, seiner Aufgabe und der Besonderheit des Vatikanstaates wahrt der Heilige Stuhl die Werte der Brüderlichkeit, Gerechtigkeit und des Frieden zwischen den Menschen und den Völkern, deren Schutz und Stärkung den Vorrang der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte verlangen, und bekräftigt, dass die Instrumente der strafrechtlichen und gerichtlichen Zusammenarbeit wirksame Schutzmaßnahmen angesichts krimineller, die menschliche Würde und den Frieden gefährdender Aktivitäten darstellen.
In Bezug auf Artikel 10, des Übereinkommens merkt der Heilige Stuhl an, dass aufgrund der besonderen Art des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaates, das Konzept der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen nicht in seine innerstaatlichen Rechtsgrundsätze einverleibt ist.
Der Heilige Stuhl erklärt, dass Artikel 16, Absatz 14 und Artikel 18, Absatz 21, des Übereinkommens im Hinblick auf ihre Rechtslehre und ihre Rechtsquellen (Vatikanstaat Gesetz LXXI vom 1. Oktober 2008) auszulegen sind.
Gemäß Artikel 16, Absatz 5, des Übereinkommens erklärt der Heilige Stuhl, dass er das Übereinkommen als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens bei der Auslieferung betrachtet, vorbehaltlich der nach seinem innerstaatlichen Recht vorgesehenen Einschränkungen bezüglich der Auslieferung von Personen.
Die Regierung der Republik Indonesien teilt ihren Vorbehalt mit, dass sie sich nicht an die Bestimmung des Artikel 35, Absatz 2, gebunden erachtet, und vertritt den Standpunkt, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung des Übereinkommens, die nicht durch den im Absatz eins, des genannten Artikels vorgesehenen Weg beigelegt wurden, an den Internationalen Gerichtshof nur mit der Zustimmung aller Streitparteien verwiesen werden können.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Indonesien gemäß Artikel 18, Absatz 3, des Übereinkommens die zentrale Behörde, als zuständig und befugt, Rechtshilfeersuchen zu erhalten und zu erledigen, wie folgt benannt:
Ministry of Law and Human Rights
Directorate of International Law and Central Authority
Directorate General of Legal Administrative Affairs
JI. H.R. Rasuna SaidKav. 6-7
Kuningan, Jakarta, 12940 Indonesia.
Irland teilt gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens mit, dass die zentrale Behörde mit Zuständigkeit und Befugnis, Rechtshilfeersuchen für Irland entgegenzunehmen, die folgende ist:
The Minister of Justice and Law Reform
Central Authority for Mutual Assistance
Department of Justice and Law Reform
51 St Stephans Green
Dublin 2
Irland
Irland teilt gemäß Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens mit, dass Irland Rechtshilfeersuchen in einer der folgenden zwei Sprachen akzeptiert:
Um die der Republik Irak auferlegten Verpflichtungen aus dem Übereinkommen durchzuführen, ernannten die zuständigen irakischen Behörden das irakische Innenministerium als zentrale Behörde mit Zuständigkeit und Befugnis, Rechtshilfeersuchen entgegenzunehmen und um Maßnahmen gemäß Artikel 16 und 17 des Übereinkommens und Artikel 8, des Protokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zu ergreifen.
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000, bestimmt Island hiermit das Ministerium für Justiz und Menschenrechte als zentrale Behörde, die verantwortlich und befugt ist, Rechtshilfeersuchen zu erhalten und sie entweder zu erledigen oder sie an die zuständigen Behörden zur Erledigung zu übermitteln. Island erklärt weiterhin, dass gemäß Artikel 18, Absatz 14, die Ersuchen auf Isländisch oder Englisch zu stellen sind.
Nach Artikel 35, Absatz 3, des Übereinkommens erklärt der Staat Israel, dass er sich durch Artikel 35, Absatz 2,, dem zufolge jede Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens dem Internationalen Gerichtshof unterbreitet wird, nicht als gebunden betrachtet.
Die Regierung der Republik Jemen erklärt, dass sie dem obgenannten Übereinkommen voll zustimmt und es ratifiziert und sich an alle seine Bestimmungen, mit Ausnahme von Artikel 35, Absatz 2,, gebunden erachtet.
International Assistance Group
Litigation Branch, Criminal Law Division
Department of Justice Canada
284 Wellington Street, 2nd Floor
Ottawa, ON, K1A 0H8
Mit Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, über die Unterbreitung von Streitigkeiten der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit oder dem Internationalen Gerichtshof.
Das Büro des Generalstaatsanwalts der Kirgisischen Republik ist die zentrale Behörde mit Zuständigkeit und Befugnis, Rechtshilfeersuchen entgegenzunehmen und sie entweder auszuführen oder sie an die zuständigen Behörden zur Erledigung zu übermitteln.
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens ist der Generalstaatsanwalt von der Republik Kiribati als zentrale Behörde für die Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen benannt.
Gemäß Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens wird von der Republik Kiribati Englisch als Sprache für Rechtshilfeersuchen anerkannt.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde werden bestimmt:
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Spanisch.
Ziffer eins In Übereinstimmung mit Artikel 35, Absatz 3, des Übereinkommens erklärt die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea, dass sie sich nicht an Artikel 35, Absatz 2, gebunden erachtet.
Ziffer 2 In Bezug auf Artikel 10, des Übereinkommens erklärt die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea, dass sie sich teilweise nicht an Artikel 10, gebunden erachtet, weil die Verantwortlichkeit von juristischen Personen im Strafrecht der Demokratischen Volksrepublik Korea nicht vorgesehen ist.
Im Einklang mit Artikel 5, Absatz 3, des Übereinkommens erklärt Kuba, dass sein innerstaatliches Recht vorsieht, dass die Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe an in Übereinstimmung mit Absatz eins, Litera a, Ziffer i des genannten Artikels umschriebenen Straftaten als erschwerender Umstand gilt.
Im Hinblick auf Artikel 16, Absatz 5, des Übereinkommens, betreffend die Frage, ob Kuba das Übereinkommen als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten, mit denen Kuba Auslieferungsverträge geschlossen hat, ansieht, wendet Kuba das Übereinkommen in all jenen Fällen an, in denen diese Verträge mit ihm unvereinbar sind.
In Bezug auf Artikel 18, Absatz 13, erklärt Kuba, dass die zentrale Behörde, die verantwortlich und befugt ist, Rechtshilfeersuchen entgegenzunehmen und sie entweder zu erledigen oder den zuständigen Behörden zur Erledigung zu übermitteln, das Ministerium der Justiz der Republik Kuba ist.
Weiters müssen Rechtshilfeersuchen an die zentrale Behörde gemäß Artikel 18, Absatz 14, auf Spanisch gerichtet werden.
In Bezug auf Artikel 35, Absatz 3, erklärt Kuba, dass es sich durch Absatz 2, des genannten Artikels betreffend die Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Vertragsstaaten nicht als gebunden betrachtet.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird nicht als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Ministerium für öffentliche Sicherheit und als Alternativbehörde das Außenministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Englisch und Lao.
Mitteilung gemäß Artikel 5, Absatz 3 :, Das innerstaatliche Recht verlangt für das Vorliegen der in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i umschriebenen Straftaten eine Handlung zur Förderung der Verabredung.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörden werden bestimmt:
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Englisch und Lettisch.
Name der Behörde: Justizministerium
Vollständige Postadresse:
Haus Risch
Äulestrasse 51
Postfach 684
FL-9490 Vaduz
Name der Kontaktstelle: Justizministerium
Sprachen: Deutsch, Englisch
Akzeptanz von Anfragen durch INTERPOL: Ja
Notwendige Informationen für auszuführende Ersuchen: Rechtshilfeersuchen (anhängige Strafverfahren, Zusammenfassung der Fakten, angefragte Unterstützung, rechtliche Bestimmungen)
Akzeptierte Formen und Wege: Fax und Übermittlung durch Interpol akzeptiert.
Legal Officer
Office of Justice
Judicial Affairs Division
P.O. Box 684
9490 Vaduz
Principality of Liechtenstein
Sprachen: Deutsch, Englisch
Anfragen von Interpol: Ja
Mitteilung gemäß Artikel 13, Absatz 6 :, Die Republik Litauen sieht das Übereinkommen als notwendige und ausreichende Vertragsgrundlage für das Ergreifen der in Artikel 13, Absatz eins und 2 genannten Maßnahmen an.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörden werden das Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof der Republik Litauen bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Englisch, Russisch oder Litauisch.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen. Die Republik Litauen wird das Übereinkommen aber keinesfalls als Rechtsgrundlage für die Auslieferung litauischer Staatsangehöriger betrachten, wie dies in der Verfassung der Republik Litauen festgeschrieben ist.
Anmerkung, Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, zurückgezogen mit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2025,)
Die zuständigen nationalen Behörden für die Durchführung des Artikel 16, (Auslieferung) und Artikel 18, (Rechtshilfe) sind folgende:
Name der Behörde: Büro des Generalstaatsanwaltes der Republik Litauen
Vollständige postalische Adresse: Rinktines Str. 5A, LT-01515, Vilnius, Lithuania
Name der Dienststelle die zu kontaktieren ist: Department for Criminal Prosecution (Abteilung für Strafverfolgung)
Annahme einer Anfrage von INTERPOL: Ja
Sprachen: Englisch, Litauisch oder Russisch
Benötigte Informationen/Dokumente bei Anfragen: Wie in Artikel 18, Absatz 15, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vorgeschrieben.
Auslieferung: Entscheidung der Festnahme oder Entscheidung eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Genaue Beschreibung des Vergehens. Rechtliche Zuordnung des Vergehens und Stellungnahme zu relevanten und anwendbaren Gesetzen. Information über auslieferungsfähige Personen.
Akzeptierte Formate und Kommunikationskanäle: Post, Fax, via Interpol. Eine Anfrage per E-Mail kann nur dann, wenn seine Echtheit (bewiesen durch eine Unterschrift eines zuständigen Beamten und ein Siegel seines Büros) gesichert ist, übermittelt werden.
Das innerstaatliche Recht von Luxemburg erfordert die Beteiligung einer organisierten kriminellen Gruppe für die in Artikel 5, Absatz eins, Litera a, (i) festgelegten Straftaten.
Folgende Behörde wurde als zentrale Behörde mit Zuständigkeit und Befugnis, an das Großherzogtum Luxemburg gerichtete Rechtshilfeersuchen entgegenzunehmen, ernannt:
Büro des Generalstaatsanwalts
Postfach 15
L-2010 Luxemburg
An das Großherzogtum Luxemburg gerichtete Rechtshilfeersuchen und Zusatzdokumenten muss eine französische, deutsche oder englische Übersetzung beigefügt sein.
Die Regierung Malawis überprüft derzeit die nationalen Gesetze im Hinblick auf die Umsetzung der mit der Ratifikation dieses Übereinkommens, übernommenen Verpflichtungen, insbesondere die Aufnahme der in den Artikel 5, Absatz eins und 2 genannten Straftaten.
Die Regierung wird den Generalsekretär gemäß Artikel 5, Absatz 3, in Kenntnis setzen, wenn die entsprechenden Gesetze vorbereitet und verabschiedet worden sind.
Das Übereinkommen wird auf Basis der Gegenseitigkeit als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen, die die gleiche Verpflichtung übernommen haben.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Ministerium für Heimatfragen und Innere Sicherheit bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Englisch.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,, wobei sich Malaysia auch das Recht vorbehält, in einem bestimmten Einzelfall dem in Artikel 35, Absatz 2, vorgesehene Schiedsverfahren oder einem anderen Schiedsverfahren zuzustimmen.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird nicht als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen. Die Regierung Malaysias erklärt, dass sie die Zusammenarbeit in Auslieferungsangelegenheiten auf der Rechtsgrundlage des Auslieferungsgesetzes Malaysias von 1992 durchführen wird.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird der Attorney General von Malaysia bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Englisch.
Mitteilung gemäß Artikel 31, Absatz 6 :, Die Behörden, die den Vertragstaaten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verhütung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität behilflich sein können, sind:
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird der Attorney General von Malta bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Maltesisch und Englisch.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Erklärung gemäß Artikel 20, (Richtigstellung) 18 Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Büro des Attorney General bestimmt.
Erklärung gemäß Artikel 20, (Richtigstellung) 18 Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Englisch und Französisch.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Mitteilung gemäß Artikel 5, Absatz 3 :, Die in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i genannten Handlungen stellen nach dem Strafgesetz Mazedoniens eine Straftat dar. Das Strafgesetz Mazedoniens verlangt für das Vorliegen der in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i umschriebenen Straftaten nicht eine Handlung zur Förderung der Verabredung.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Justizministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Mazedonisch und Englisch.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 5, Absatz 3 :, Die Vereinigten Mexikanischen Staaten erklären hinsichtlich der Kriminalisierung der in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i genannten Handlungen, dass das innerstaatliche Recht alle schweren Straftaten, die eine Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe umfassen, erfasst. Die Kriminalisierung einer Verabredung mit einer oder mehreren Personen zur Begehung einer schweren Straftat, die direkt oder indirekt auf die Erlangung eines finanziellen oder anderen materiellen Vorteils abzielt, beinhaltet die Teilnahme einer organisierten kriminellen Gruppe an der in Artikel 2, des Gesetzes zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens vorgesehenen Straftat des organisierten Verbrechens, insofern dies für die Verbrechen, auf die sich der genannte Artikel bezieht, relevant ist. Die Straftat der kriminellen Vereinigung gemäß Artikel 164, des Bundesstrafgesetzes ist insofern anwendbar, als dies für andere schwere Straftaten, auf die sich das Übereinkommen bezieht, relevant ist.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens, mit denen kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen worden ist, angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Büro des Attorney General bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Spanisch.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Nach Artikel 16, Absatz 5, erklärt das Fürstentum Monaco, dass es das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten des genannten Übereinkommens ansieht, sofern eine zweiseitige Auslieferungsübereinkunft nicht besteht.
Nach Artikel 18, Absatz 13, erklärt das Fürstentum Monaco, dass es den Leiter der obersten Justizbehörde dazu bestimmt, entweder für die Erledigung von Rechtshilfeersuchen oder für deren Übermittlung an die zuständigen Behörden zu sorgen.
Nach Artikel 18, Absatz 14, erklärt das Fürstentum Monaco, dass Französisch die annehmbare Sprache ist.
Nach Artikel 31, Absatz 6, erklärt das Fürstentum Monaco, dass der Leiter der obersten Justizbehörde derjenige ist, der den anderen Vertragsstaaten behilflich sein kann.
Weiters hat Montenegro am 20. März 2013 die zentrale Behörde nach Artikel 18, Absatz 13 und 14 des Übereinkommens notifiziert:
Name der Behörde: Ministerium für Justiz
Postanschrift: Vuka Karadzica Nr. 3
81000 Podgorica, Montenegro
Sprachen: Englisch, Französisch
In dringenden Fällen können die Ersuchen über NZB INTERPOL übermittelt und empfangen werden.
Gemäß Artikel 35, des Übereinkommens erachtet sich die Republik Moldau nicht an Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens gebunden.
Bis zur vollständigen Herstellung der territorialen Integrität der Republik Moldau werden die Bestimmungen des Übereinkommens nur in dem von den Behörden der Republik Moldau kontrollierten Gebiet angewendet.
Gemäß Artikel 16, Absatz 5, Litera a, des Übereinkommens betrachtet die Republik Moldau das Übereinkommen als Rechtsgrundlage für die Auslieferung ihrer eigenen Staatsbürger sowie Personen, denen Asyl in dem Land gewährt wurde, in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht.
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens benennt die Republik Moldau folgende zentrale Behörden zur Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen:
Gemäß Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens sind anerkannte Sprachen für Rechtshilfeersuchen und beigefügte Dokumente: Moldauisch, Englisch oder Russisch.
Nach:
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Anmerkung, Vorbehalt zu Artikel 16, zurückgezogen mit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2012,)
Gemäß Artikel 35, Absatz 3, erklärt die Regierung von Nepal, dass sie sich nicht an die Verpflichtung nach Artikel 35, Absatz 2, gebunden erachtet.
Gemäß Artikel 16, Absatz 5,, Artikel 18, Absatz 13 und Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität teilt die Regierung von Nepal hiermit folgendes mit:
Das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität 2006 ist am 1. Dezember 2006 in Kraft getreten. Das Hauptziel des Gesetzes, siehe Abschnitt 2 des Gesetzes, ist die Umsetzung der Resolution [1373 (2001)] des UN-Sicherheitsrates und der Übereinkommen betreffend Terrorismus und grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, um zu verhindern, dass Terroristen in Niue tätig sind und um Personen in Niue von der Teilnahme an terroristischen Aktivitäten oder der Unterstützung des Terrorismus abzuhalten.
Die Teilnahme an einer organisierter krimineller Gruppe wurde in Abschnitt 35 des Gesetzes kriminalisiert sowie der Menschenhandel und Schmuggel in den Abschnitten 36 – 39, enthalten in den Anhängen römisch zwei und römisch drei des Übereinkommens.
Geldwäsche wurde im Gesetz von 1998 über die Erträge aus Straftaten kriminalisiert, und das Gesetz von 1998 über die Rechtshilfe in Strafsachen, um die Vollstreckung von Verfügungen zur Einziehung/Verfall von ausländischem Vermögen und Geldstrafen zu ermöglichen.
Darüber hinaus setzen die folgenden Gesetze das Übereinkommen um (dieses umfasst auch die Umsetzung des Wiener Übereinkommens): „Extradition Act 2007; Financial Transactions Reporting Act 2006; Misuse of Drugs Act 2007; Mutual Legal Assistance in Criminal Matters Act 1998; Proceeds of Crimes Act 1998; Terrorism Suppression and Transnational Organised Crimes Act 2006; the United Nations Act 1946 and the United Nations Sanctions (Terrorism Suppression and Afghanistan Measures) Regulations 2004“.
Das Auslieferungsgesetz 2007 sieht zur Anwendung dieses Artikels die Auslieferung auf der Grundlage eines Vertrages und den Abschluss von Verträgen mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens vor.
Im Rahmen des Gesetzes über die Rechtshilfe in Strafsachen von 1998 ist der Generalstaatsanwalt die zentrale Behörde, die zuständig und befugt ist, Rechtshilfeersuchen zu erhalten und sie entweder zu erledigen oder sie an die zuständigen Behörden zur Erledigung zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2004 das Amt des Generalstaatsanwalts aufgehoben wurde, jedoch ist, laut dem Gesetz über die Rechtshilfe in Strafsachen von 1998, der Generalstaatsanwalt der oberste Rechtsberater der Regierung von Niue. Der Generalanwalt, welcher der Leiter der Strafrechtsbehörde (Crown Law Office) ist, ist der oberste Rechtsberater der Regierung von Niue und übernimmt diese Rolle der zentralen Behörde.
Die Regierung von Niue bestätigt, dass sie die englische Sprache für alle Mitteilungen nach diesem Übereinkommen akzeptiert.
Rechtshilfe in Strafsachen:
„Solicitor-General
Crown Law Office
P O Box 70, Commercial Centre
Alofi
NIUE“.
Auslieferung:
„Chief of Police
Niue Police Department
P O Box 69
Utuko. Alofi South
NIUE“.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird der Attorney General bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Englisch.
Weiter wird erklärt, dass sich die Ratifikation dieses Übereinkommens durch Neuseeland bis zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung der Regierung Neuseelands nach Konsultation mit Tokelau nicht auf dieses Gebiet erstreckt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Büro des Attorney General bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Die zentrale Behörde des Königreichs der Niederlande ist für das Königreich in Europa:
Ministry of Justice (Ministerium der Justiz)
Department of International Legal Assistance in Criminal Matters (Abteilung Internationale Rechtshilfe in Strafsachen)
P.O. Box 20301 2500 EH The Hague/Den Haag
Niederlande.
Im Einklang mit Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens ist die zentrale Behörde von Aruba:
The Procurator-General of Aruba (Generalstaatsanwalt von Aruba)
Havenstraat 2 Oranjestad
Aruba
Bezüglich Artikel 16, Absatz 5, Litera a, des Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität erklärt das Königreich der Niederlande für die niederländischen Antillen, dass es dieses Übereinkommen als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens bei der Auslieferung nimmt.
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens ist die zentrale Behörde der Niederländischen Antillen die folgende:
Der Generalstaatsanwalt der Niederländischen Antillen
Wilhelminaplein 4,
Willemstad
Curaçao
Niederländische Antillen
Bezüglich Artikel 16, Absatz 5, Litera a, des Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, unterzeichnet in New York am 15. November 2000, erklärt das Königreich der Niederlande, dass es dieses Übereinkommen als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens bei der Auslieferung nimmt.
Artikel 5 des Übereinkommens wurde im norwegischen Recht durch Abschnitt 162 c des Strafgesetzes umgesetzt, der wie folgt lautet:
„Jede Person, die mit einer anderen Person die Begehung einer mit einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als drei Jahren bedrohten Straftat verabredet und die als Schritt in der Tätigkeit einer organisierten kriminellen Gruppe begangen wird, ist mit einer Freiheitsstrafe im Ausmaß von bis zu drei Jahren zu bestrafen, falls die Straftat nicht unter eine strengere strafrechtliche Bestimmung fällt. Eine Erhöhung des Strafhöchstausmaßes im Wiederholungsfall oder beim Zusammentreffen von Straftaten ist nicht in Betracht zu ziehen.
Eine organisierte kriminelle Gruppe wird hier als organisierte Gruppe von drei oder mehreren Personen definiert, deren Hauptziel es ist, eine mit mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat zu begehen oder deren Tätigkeit hauptsächlich in der Begehung solcher Handlungen besteht.“
Gemäß Artikel 5, Absatz 3, setzen die Vertragsstaaten den Generalsekretär in Kenntnis, wenn das Artikel 5, umsetzende innerstaatliche Recht 1) die Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe verlangt oder 2) eine Handlung zur Förderung der Verabredung verlangt wird.
Mitteilungen betreffend Rechtshilfe in Strafsachen sind an das Justizministerium, Abteilung für Zivilrechtsangelegenheiten, als zuständige norwegische Behörde, zu richten.
Mitteilungen betreffend Rechtshilfe können auf Norwegisch, Schwedisch, Dänisch und Englisch erfolgen.
Die für die Entgegennahme von Ersuchen anderer Vertragsstaaten um Unterstützung bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verhütung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zuständige norwegische Behörde ist das Justizministerium, Polizeiabteilung.
Die Regierung der Islamischen Republik Pakistan erachtet sich nicht an Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens gebunden.
Artikel 16 :
Die Regierung der Islamischen Republik Pakistan erklärt, dass sie gemäß Artikel 16, Absatz 5, des Übereinkommens, dieses nicht als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit bei der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten nimmt.
Artikel 18 :
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, benennt die Regierung der Islamischen Republik Pakistan das Ministerium für Inneres als zentrale Behörde, um alle Rechtshilfeersuchen aus anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens zu erhalten. Alle derartigen Ersuchen müssen in englischer Sprache verfasst oder mit einer beigefügten amtlichen Übersetzung in die englische Sprache versehen sein.
Artikel 31 :
Gemäß Artikel 31, Absatz 6, ernennt die Regierung der Islamischen Republik Pakistan folgende Behörde, die anderen Vertragsstaaten bei der Verhütung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität unterstützen kann:
Ministerium für Inneres
Adresse: R-Block, Pak Sekretariat Islamabad
Erklärung: Die Regierung der Republik Panama erklärt, dass in Verbindung mit den Artikel 16 und 18 des Übereinkommens in jenen Fällen keine Verpflichtung für eine Auslieferung oder Rechtshilfe besteht, in denen die dem Auslieferungs- oder Rechtshilfeersuchen zugrundeliegenden Vorfälle keine Straftaten nach dem Strafrecht der Republik Panama darstellen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Rechtshilfeersuchen an die Republik Panama sind auf diplomatischem Weg zu stellen.
Die Regierung der Republik Panama benennt gemäß Artikel 18, Absatz 13, des genannten Übereinkommens den Generalstaatsanwalt als zentrale Behörde mit der Zuständigkeit zur Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen und ihrer Erledigung oder Weiterleitung an die zuständigen Behörden.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird bestimmt:
Das Büro des Public Prosecutor, verantwortliches Ministerium: Ministerium für internationale Angelegenheiten und externe Rechtshilfe.
Zentrale Behörde:
Generaldirektor der „Dirección General de Capitanias y Guardacostas“, Peru.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Justizministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Polnisch und Englisch.
Nationale Staatsanwaltschaft; Büro für organisierte Kriminalität
Adresse: ul.. Barska 28/30
02-315 Warschau, Polen
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörden werden bestimmt:
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Rumänisch, Französisch oder Englisch.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörden werden bestimmt:
Das Justizministerium der Russischen Föderation (in Zivilrechtsangelegenheiten einschließlich der zivilrechtlichen Aspekte strafrechtlicher Fälle) und das Büro des Staatsanwalts der Russischen Föderation (in strafrechtlichen Angelegenheiten).
Mitteilung gemäß Artikel 5, Absatz 3 :, Das nationale Recht verlangt für das Vorliegen der in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i umschriebenen Straftaten eine Handlung zur Förderung der Verabredung.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Justizministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Schwedisch, Dänisch oder Norwegisch, falls die zentrale Behörde im Einzelfall nicht etwas anderes erlaubt.
Die folgende Ergänzung erfolgt nach der gegenwärtigen Erklärung zu Artikel 18, Absatz 13 :, Hinsichtlich des Zustellantrages für Schriftstücke gemäß Artikel 18, Absatz 13, Litera b, ist das „County Administrative Board of Stockholm“ die zentrale Behörde.
Die von der Schweiz in Anwendung des Artikel 18, Absatz 13, dieses Übereinkommens zur Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen bestimmte zentrale Behörde ist das Bundesamt für Justiz, CH-3003 Bern.
In Anwendung des Artikel 18, Absatz 14, dieses Übereinkommens sind Rechtshilfeersuchen und ihnen beigefügte Schriftstücke der Schweiz zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Französische, Deutsche oder Italienische zu übermitteln, sofern sie nicht in einer dieser Sprachen abgefasst sind.
Die Ständige Vertretung der Republik Serbien hat die Ehre die zuständigen serbischen Behörden für die Umsetzung des Artikel 16, (Auslieferung), Artikel 17, (Überstellung verurteilter Personen) und Artikel 18, (Rechtshilfe) des Übereinkommens zu nennen.
Die Anträge sind zu richten an:
Name der Behörde: Ministerium für Justiz der Republik Serbien
Vollständige Postanschrift: Ministerium der Justiz, 22-26 Nemanjina Street, 11000 Belgrad, Republik Serbien.
Name der zu kontaktierenden Dienststelle: Normative Affairs and International Cooperation Department, Mutual Legal Assistance Sector
Sprachen: Englisch, Russisch.
In dringenden Fällen können die Ersuchen durch NZB INTERPOL-Belgrad übermittelt werden:
Kontakt: INTERPOL BELGRADE
Vollständige Postanschrift: NZB INTERPOL BELGRAD, Terazije 41, 11000 Belgrad, Republik Serbien
Sprachen Englisch, Französisch
Annahme der Ersuchen durch INTERPOL: JA.
Nach Artikel 35, Absatz 3, des genannten Übereinkommens betrachtet sich die Regierung der Republik Singapur durch Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens nicht als gebunden.
Die gemäß Artikel 6, Absatz 2, Buchstabe d und Artikel 13, Absatz 5, zuständige Behörde ist das Justizministerium der Slowakischen Republik.
Das Justizministerium der Slowakischen Republik ist die zuständige Behörde nach Artikel 18, Absatz 13, In dringenden Fällen kann das Ersuchen über die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) übermittelt werden.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Slowakisch, Tschechisch Englisch und Französisch.
Mitteilung gemäß Artikel 31, Absatz 6 :, Die Behörde, die den Vertragstaaten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verhütung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität behilflich sein kann, ist das Innenministerium der Slowakischen Republik.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragstaaten dieses Übereinkommens angesehen. Besteht kein Auslieferungsabkommen oder eine andere Vereinbarung betreffend die Auslieferung zwischen der Republik Slowenien und dieser Vertragspartei, verlangt die Republik Slowenien die in ihrem nationalen Recht vorgesehenen Unterlagen betreffend die Auslieferung.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Justizministerium bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Slowenisch und Englisch.
Somalia hat den Vorbehalt erklärt, sich durch die Bestimmungen des Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens über die Beilegung von Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren oder über die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs nicht als gebunden zu betrachten, es sei denn, es besteht eine gesonderte Vereinbarung zwischen den betreffenden Parteien.
Die Regierung von Spanien notifizierte dem Generalsekretär, dass gemäß Artikel 18, Absatz 13, die zentrale Behörde zur Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen ist:
Subdirección General de Cooperación Jurídica Internacional (Unterabteilung für internationale rechtliche Zusammenarbeit)
Ministerio de Justicia (Ministerium für Justiz), Madrid.
Gemäß Artikel 16, Absatz 5, betrachtet die Regierung von St. Lucia dieses Übereinkommen nicht als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung mit anderen Staaten.
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens bestimmt die Regierung von St. Lucia die folgende zentrale Behörde für Rechtshilfeersuchen: „The Attorney General’s Chambers, 2nd Floor, Francis Compton Building, Waterfront, Castries, Saint Lucia, West Indies“.
Gemäß Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens bestätigt die Regierung von St. Lucia, dass sie die englische Sprache für alle Mitteilungen nach diesem Übereinkommen akzeptiert.
Gemäß Artikel 31, Absatz 6, des Übereinkommens teilt die Regierung von St. Lucia folgende zentrale Behörde mit:
Gemäß Artikel 5, Absatz 3,, Artikel 16, Absatz 5,, Artikel 18, Absatz 13,, Artikel 18, Absatz 14 und Artikel 31, Absatz 6, gibt die Regierung von St. Vincent und den Grenadinen dem Generalsekretär Folgendes bekannt:
Artikel 5, des obgenannten Übereinkommens handelt von der Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe. Absatz 3, verlangt die erforderlichen Rechtsvorschriften betreffend schwere Verbrechen, die von einer organisierten kriminellen Gruppe begangen werden, bereitzustellen.
Die Definition für „schwere Straftat“ im Sinne des Übereinkommens bezieht sich auf jegliches Verhalten, das eine strafbare Handlung darstellt, für die ein Strafausmaß von einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren oder eine noch schwerere Strafe vorgesehen ist.
Eine „organisierte kriminelle Gruppe“ wird durch das Übereinkommen als strukturierte Gruppe von drei oder mehreren Personen definiert, welche für einen gewissen Zeitraum besteht oder in gemeinsamer Absprache mit dem Ziel der Begehung eines oder mehrerer im Übereinkommen erläuterter schwerer Verbrechen oder Vergehen handelt um direkt oder indirekt einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu erreichen.
Eine „strukturierte Gruppe“ bedeutet eine Gruppe, die nicht zufällig zur unmittelbaren Begehung eines Verbrechens gebildet wird und die nicht notwendigerweise formal festgelegte Rollen für seine Mitglieder, eine dauerhafte Mitgliedschaft oder eine entwickelte Struktur braucht.
Es gibt mehrere Straftaten nach dem Strafgesetzbuch Kapitel 124 des Gesetzes von Saint Vincent und den Grenadinen. Überarbeitete Fassung aus dem Jahr 1990 über Straftaten, die mit einem Strafausmaß von vier und mehr Jahren belegt sind. Einige davon sind Bestechung (Polizeigesetz), Diebstahl auf Anklage (Paragraph 215, Kapitel 124), Drogenhandel (Drogen(prävention) und –missbrauchsgesetz), Erpressung (85-93), sexuelle Misshandlung von Kindern (199-207), Prostitution (123-140), Erpressung (232), Fälschung und Falschmünzerei (239-260), Eigentumserwerb durch Täuschung (223), Dienstleistungserwerb durch Täuschung (225), Verrat (Paragraph 41,), Piraterie (Paragraph 50,), Mord (Paragraph 159,), Völkermord (Paragraph 158,), Entführung, Menschenraub und ähnliche Verbrechen (Paragraph 199 -, 204,), Geldwäsche (Erträge aus Straftaten und Geldwäsche (Prävention) Gesetz Nr. 39 von 2001) und Terrorismus (Vereinten Nationen (Anti-Terror-Maßnahmen) Gesetz Nr. 34 von 2002). Das Strafgesetzbuch behandelt nicht den Bestandteil der Definition betreffend die Verbrechen, die von einer organisierten oder strukturierten Gruppe begangenen werden.
Artikel 16, Absatz 5, des obgenannten Übereinkommens hebt die Rechtsgrundlage für die Auslieferung durch Vertragsstaaten nach diesem Übereinkommen hervor. Das internationale Recht ermöglicht, dass die Vertragsstaaten des Übereinkommens das Übereinkommen als Rechtsgrundlage für die Auslieferung zwischen den Vertragsstaaten nehmen. Das Gesetz über den flüchtigen Täter, Kapitel 126 der Gesetze von St. Vincent und den Grenadinen, überarbeitete Ausgabe aus dem Jahr 1990, schafft eine neue Bestimmung für die Rücküberstellung von St. Vincent und den Grenadinen oder für aufgegriffene Personen, die wegen einer Sache angeklagt sind oder wegen Straftaten in anderen Ländern verurteilt worden sind, und deren Rücküberstellung durch solche andere Länder verlangt wird und für die damit verbundenen Fragen.
Artikel 18, Absatz 13, sieht eine Notifizierung über die zentrale Behörde vor, welche für die Zwecke der Rechtshilfe bestimmt wurde. Die zentrale Behörde ist „Attorney General’s Chambers, Ministry of Legal Affairs, Methodist Building, Corner Granby & Sharpe Streets, Kingstown, Saint Vincent and the Grenadines“.
Artikel 18, Absatz 14, sieht eine Notifizierung betreffend die von diesem Vertragsstaat zugelassene Sprache vor. Englische Sprache.
Artikel 31, Absatz 6, verlangt den Namen und die Anschrift der Behörde oder Behörden, die den Vertragsstaaten bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität helfen können.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird der Generaldirektor des Ministeriums für Justiz und Verfassungsentwicklung bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Englisch.
Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Arabische Republik Syrien einen Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens erklärt.
Gemäß Artikel 35, Absatz 3, erklärt die Regierung von Thailand, dass sie sich nicht an die Verpflichtung nach Artikel 35, Absatz 2, gebunden erachtet.
Das nationale Recht der Tschechischen Republik erfordert die Beteiligung einer organisierten kriminellen Gruppe für den Zweck der Übereinstimmung der in Artikel 5, Absatz eins, Litera a, sublit. i des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität begründeten Straftaten.
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bestimmt die Tschechische Republik das Büro des Oberstaatsanwaltes der Tschechischen Republik als zentrale Behörde, die die Verantwortung und Befugnis hat, Rechtshilfeersuchen im Falle von vorgebrachten Ersuchen im Untersuchungsverfahren aufzunehmen, und das Justizministerium der Tschechischen Republik als zentrale Behörde, die die Verantwortung und Befugnis hat, Rechtshilfeersuchen in allen anderen Fällen aufzunehmen.
Gemäß Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität erklärt die Tschechische Republik, dass sie schriftliche Rechtshilfeersuchen in tschechischer, englischer oder französischer Sprache akzeptiert.
Die folgende Behörde ist von der Tschechischen Republik gemäß Artikel 31, Absatz 6, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bestimmt, andere Vertragsstaaten bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention grenzüberschreitender organisierter Kriminalität zu unterstützen.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Vorbehalt zu Artikel 13, Absatz 6 :, Das Übereinkommen wird nur insofern angewendet als dies nicht den Verfassungsprinzipien und den Grundwerten des Rechtssystems der Ukraine widerspricht.
Erklärung zu Artikel 2, Buchstabe b: Der Ausdruck „schwere Straftat“ entspricht den Begriffen „schwerwiegendes Verbrechen“ und „besonders schwerwiegendes Verbrechen“ nach dem ukrainischen Strafrecht. Ein schwerwiegendes Verbrechen ist ein Verbrechen, für welches das Gesetz eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren, aber nicht mehr als zehn Jahren vorsieht(Artikel 12, Absatz 4, des ukrainischen Strafgesetzes) und ein besonders schwerwiegendes Verbrechen ist ein Verbrechen, für welches das Gesetz eine Haftstrafe von mehr als zehn Jahren oder eine lebenslängliche Haftstrafe vorsieht (Artikel 12, Absatz 5, des ukrainischen Strafgesetzes).
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung angesehen, wenn ein Auslieferungsersuchen von einer Vertragspartei dieses Übereinkommens erhalten wird, mit welcher kein Auslieferungsabkommen besteht.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörden werden bestimmt:
Das Justizministerium der Ukraine (hinsichtlich von Gerichtsentscheidungen);
Das Büro des Generalstaatsanwalts der Ukraine (hinsichtlich des Untersuchungsverfahrens strafbarer Handlungen).
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprachen sind Ukrainisch, Russisch, Englisch und Französisch.
Vorbehalt zu Artikel 26, Absatz 3 :, Die Bestimmungen von Absatz 3, werden hinsichtlich der Gewährung von Immunität von der Strafverfolgung nicht auf den Organisator oder Anführer einer kriminellen Gruppe angewendet. Nach ukrainischem Recht (Artikel 255, Absatz 2, des ukrainischen Strafgesetzes) sind die oben genannten Personen unabhängig von den in Artikel 26, des Übereinkommens vorgesehenen Gründen strafrechtlich verantwortlich.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Erklärung zu Artikel 2, Buchstabe a des Übereinkommens: Nach Artikel 29, Abschnitt 4 des Strafgesetzes der Republik Usbekistan vom 22. September 1994 wird eine im voraus zum Zweck der gemeinsamen Begehung strafbarer Handlungen gegründete Gruppe von zwei oder mehreren Personen als organisierte Gruppe betrachtet.
Erklärung zu Artikel 2, Buchstabe b des Übereinkommens: Nach Artikel 15, des Strafgesetzes der Republik Usbekistan werden Straftaten nach deren Natur und der Gefahr, die sie für die Gesellschaft darstellen, in Straftaten, die keine große Gefahr für die Gesellschaft darstellen, weniger schwerwiegende, schwerwiegende und besonders schwerwiegende Straftaten eingeteilt.
Straftaten, die keine große Gefahr für die Gesellschaft darstellen, sind vorsätzlich begangene Straftaten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sind und fahrlässig begangene Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht sind.
Weniger schwerwiegende Straftaten sind vorsätzlich begangene Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren und weniger als fünf Jahren bedroht sind und fahrlässig begangene Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht sind.
Schwerwiegende Straftaten sind vorsätzlich begangene Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren und weniger als zehn Jahren bedroht sind.
Besonders schwerwiegende Straftaten sind vorsätzlich begangene Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren oder mit der Todesstrafe bedroht sind.
Erklärung zu Artikel 2, Buchstabe g des Übereinkommens: Nach dem Gesetz der Republik Usbekistan vom 29. August 2001 wurde die Einziehung von Vermögensgegenständen als Form der Bestrafung im Strafrecht abgeschafft.
Artikel 284, des Strafprozessrechts der Republik Usbekistan sieht vor, dass Vermögensgegenstände, die Objekt einer Straftat sind, durch Gerichtsurteil Staatseigentum werden, wenn sie nicht dem früheren Eigentümer auszufolgen sind.
Mitteilung zu Artikel 5, Absatz 3 :, Die Republik Usbekistan teilt mit, dass nach dem Strafrecht der Republik Usbekistan von organisierten Gruppen oder zu deren Gunsten begangene Straftaten als schwerwiegende oder besonders schwerwiegende Straftaten qualifiziert werden, abhängig von den sie definierenden Elementen und der Strafform für die verschiedenen Arten der Straftaten.
Mitteilung zu Artikel 7, des Übereinkommens: Nach Artikel 38, des Gesetzes der Republik Usbekistan vom 25. April 1996 betreffend Banken und Bankaktivitäten können Informationen über Transaktionen und über natürlichen oder juristischen Personen gehörende Konten den Kunden und Organisationen selbst, dem Staatsanwalt, den Gerichten und den die Vorerhebungen und Voruntersuchungen führenden Organen weitergegeben werden:
Mitteilung zu Artikel 10, des Übereinkommens: Das Recht der Republik Usbekistan sieht keine straf- oder verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen vor.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen. Diese Bestimmung hindert die Republik Usbekistan aber nicht am Abschluss bilateraler Auslieferungsverträge mit einzelnen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Büro des Generalprokurators der Republik Usbekistan bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Russisch.
Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, gemäß Artikel 35, Absatz 3,
Die Bolivarische Republik Venezuela erklärt gemäß Artikel 5, Absatz 3, des Übereinkommens, dass das venezolanische Recht die in Artikel 5, Absatz eins, Buchstabe a Ziffer i des Übereinkommens genannten Straftaten in den sich auf die Straftat der Gründung einer organisierten kriminellen Gruppe beziehenden Artikeln 287 bis 293 des geltenden Strafgesetzes regelt.
Mitteilung gemäß Artikel 16, Absatz 5, Buchstabe a: Das Übereinkommen wird als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung mit anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens angesehen.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 13 :, Als zentrale Behörde wird das Büro des Public Prosecutors gemäß den dieser Institution durch das Gesetz über die teilweise Reform des Strafprozessrechts übertragenen Befugnissen bestimmt.
Mitteilung gemäß Artikel 18, Absatz 14 :, Annehmbare Sprache ist Spanisch.
Die Vereinigten Arabischen Emirate erklären, dass sie das Übereinkommen ratifizieren mit der Maßgabe, dass es für sie hinsichtlich der darin geregelten Angelegenheiten gegenüber den Staaten, die es nicht ratifiziert haben, nicht bindend sein wird; ferner hat diese Ratifikation nicht die Aufnahme von Beziehungen sonstiger Art zu diesen Staaten zur Folge.
Gemäß Artikel 5, Absatz 3, des Übereinkommens habe ich die Ehre, Sie zu informieren, dass um strafrechtliche Verantwortlichkeit im Sinne des Rechts der Vereinigten Staaten hinsichtlich der in Artikel 5, Absatz eins, Litera a, Gedankenstrich i beschriebenen Straftat zu begründen, die Begehung einer Ausführungshandlung im Sinne des Übereinkommens im Allgemeinen erforderlich ist.
Gemäß Artikel 16, Absatz 5, des Übereinkommens habe ich die Ehre, Sie zu informieren, dass die Vereinigten Staaten von Amerika Artikel 16, Absatz 4, nicht anwenden werden.
Gemäß Artikel 18, Absatz 13, des Übereinkommens habe ich die Ehre, Sie zu informieren, dass das Büro für Internationale Angelegenheiten des Ministeriums für Justiz der Vereinigten Staaten, Sektion für Strafangelegenheiten, von den Vereinigten Staaten von Amerika als zentrale Behörde für Rechtshilfeersuchen gemäß diesem Übereinkommen benannt wird.
Gemäß Artikel 18, Absatz 14, des Übereinkommens habe ich die Ehre, Sie zu informieren, dass Rechtshilfeersuchen im Sinne dieses Übereinkommens auf Englisch gehalten oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein sollten.
Gemäß Artikel 31, Absatz 6, des Übereinkommens habe ich die Ehre, Sie zu informieren, dass Ersuchen für Hilfe bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verhütung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität an das Ministerium für Justiz der Vereinigten Staaten von Amerika, Büro für Justizprogramme, Nationales Institut für Justiz geleitet werden sollten.
Am 11. Jänner 2007 bzw. 27. November 2007 hat das Vereinigte Königreich erklärt, dass das Übereinkommen auch auf die Falkland Inseln bzw. Gibraltar Anwendung findet.
Am 17. Mai 2012 erhielt der Generalsekretär der Vereinten Nationen die folgende Mitteilung:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland wünscht die Ausweitung der durch das Vereinigte Königreich erfolgten Ratifizierung des Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität auf die folgenden Gebiete, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland bestimmt, dass die Ausweitung des genannten Übereinkommens auf die Cayman-Inseln und den britischen Jungferninseln, am dreißigsten Tag nach Hinterlegung dieser Mitteilung in Kraft tritt.
Am 1. Juni 2012 erhielt der Generalsekretär die folgende Mitteilung:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland wünscht die Ausweitung der durch das Vereinigte Königreich erfolgten Ratifizierung des Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität auf das Gebiet der Insel Man, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland bestimmt, dass die Ausweitung des genannten Übereinkommens auf die Insel Man am dreißigsten Tag nach Hinterlegung dieser Mitteilung in Kraft tritt.
Ferner hat das Vereinigte Königreich dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 5. August 2014 mitgeteilt, dass das Übereinkommen auch auf Bermuda Anwendung findet.
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich des gegenständlichen Übereinkommens mit Wirksamkeit vom 17. Dezember 2014 auf die Vogteien Jersey und Guernsey sowie mit Wirksamkeit vom 31. Juli 2015 auf Anguilla und die Turks- und Caicos-Inseln ausgedehnt.
Die Sozialistische Republik Vietnam erachtet sich nicht an die Bestimmungen des Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens gebunden.
Der Nationalrat hat beschlossen:
vergleiche Zusatzprotokolle Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2005, (Z1), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2008, (Z2) und Protokoll Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 296 aus 2013, (P1)
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07.07.2026
20004175
NOR40269301