Absatz eins,Die Kommunikation im Bereich der Strafrechtspflege zwischen den Sicherheitsbehörden und den in Paragraph 89 c, Absatz 5, GOG genannten Teilnehmern erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs; die Bestimmungen der ERV 2021 zu Umfang des elektronischen Rechtsverkehrs (Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer eins und 2, Absatz 4 bis 6 ERV 2021), Übermittlungsstelle (Paragraph 2, Absatz 2 bis 9 ERV 2021), Schnittstellenbeschreibung (Paragraph 7, Absatz eins und 2 ERV 2021), Anschriftcode (Paragraph 8, Absatz eins, 3 bis 7 ERV 2021) sowie ERV-Teilnehmerverzeichnis (Paragraph 9, ERV 2021) kommen zur Anwendung.