Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Absatz 2
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2025,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
02.04.2007
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
StF: BGBl. III Nr. 43/2025 (NR: GP XXII RV 133 AB 458 S. 58. BR: AB 7037 S. 709.)
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats wurde die Übereinkunft über die Auslegung von Artikel 12, Absatz 2, von den Vertragsparteien des Übereinkommens1 angenommen und ist mit 2. April 2007 in Kraft getreten.
_________________
1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1975,.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
27.03.2025
20012861
NOR40269019