Absatz einsDie Personalabteilung hat die jeweilige Bedienstete, die den Eintritt einer Schwangerschaft gemeldet hat, über ihre Rechte und Möglichkeiten betreffend Mutterschutz, Elternkarenz, Pensionssplitting, Wiedereinstieg, Telearbeit und mögliche – dauerhafte oder befristete – flexible Arbeitszeitmodelle zu informieren.. Die Information kann auch mittels Informationsblatt bzw. Broschüren zu diesem Thema erfolgen.