Frauenförderungsplan BMK
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 481 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 39 aus 2025,
V
Paragraph 15,
01.03.2025
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Den Gleichbehandlungsbeauftragen sind für die Durchführung ihrer Aufgaben gemäß Paragraph 31, B-GlBG alle erforderlichen Informationen, wie zB Protokolle, Auswertungen aus dem Personalsystem des Bundes oder sonstige statistische Auswertungen, zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind ihnen nachstehende Informationen vom Dienstgeber zur Verfügung zu stellen:
05.03.2025
20012128
NOR40268678