Kurztitel

Frauenförderungsplan BMK

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 481 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 39 aus 2025,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8,

Inkrafttretensdatum

01.03.2025

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Zusammensetzung von Kommissionen, Beiräten, Arbeitsgruppen und Aufsichtsräten

Paragraph 8,

  1. Absatz einsBei der Zusammensetzung von in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen, Beiräten oder Arbeitsgruppen ist der Paragraph 10, B-GlBG einzuhalten und bei der Zusammensetzung von Aufsichtsräten ist auf das Frauenförderungsgebot zu achten.
  2. Absatz 2Für die Bestellung der in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen, Beiräten, und Arbeitsgruppen sind Frauen in der Anzahl vorzusehen, die dem zahlenmäßigen Verhältnis der männlichen und weiblichen Bediensteten entspricht.
  3. Absatz 3Die Suche nach geeigneten Frauen hat zwingend die Abfrage in einschlägigen Datenbanken, in denen Expertinnen sichtbar gemacht werden, zu umfassen.
  4. Absatz 4Ungeachtet der Bestimmungen des Paragraph 10, B-GlBG hat der Dienstgeber bei der Zusammensetzung von anderen als in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen und Beiräten, wie insbesondere bei der Zusammensetzung von Arbeitsgruppen, von Projektgruppen, von Teams, von Expert:innengruppen, von Podien, von Entscheidungsgremien, wie zB im Zusammenhang mit Verwaltungsreformmaßnahmen und Zukunftsprojekten des Verwaltungsinnovationsprogramms oder von vergleichbaren entscheidungsbefugten oder beratenden Gremien, auf einen Frauenanteil von 50% zu achten. Insbesondere sind Frauen auch als Vorsitzende und Mitglieder mit Stimmrecht zu bestellen.
  5. Absatz 5Personalverantwortliche und Vorgesetzte haben weibliche Bedienstete, welche die Mitarbeit in Kommissionen, Beiräten, Arbeitsgruppen, Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien anstreben, zu unterstützen und zu fördern.

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2025

Gesetzesnummer

20012128

Dokumentnummer

NOR40268674