Absatz einsVor Versendung der bestellten Veterinärarzneispezialität hat unter Aufsicht der bzw. des Abgabeberechtigten eine abschließende Kontrolle zu erfolgen, insbesondere ob die Lieferung mit der Bestellung übereinstimmt.
Vet-Fernabsatz-V
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2025,
V
Paragraph 6,
01.03.2025
82/04 Apotheken, Arzneimittel; 82/05 Lebensmittelrecht
03.03.2025
20012841
NOR40268565