Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Rumänien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 228 aus 2013,
Vertrag – Rumänien
Anlage 2,
01.11.2013
39/03 Doppelbesteuerung
Im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls zur Abänderung des am 30. März 2005 in Bukarest unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1, das heute zwischen der Republik Österreich und Rumänien abgeschlossen wurde, sind die Gefertigten übereingekommen, dass die folgenden Bestimmungen einen integrierenden Bestandteil des Protokolls bilden:
Zu Artikel 27:
1. Die zuständige Behörde des ersuchenden Staates stellt der zuständigen Behörde des ersuchten Staates zur Darstellung der voraussichtlichen Erheblichkeit der Auskünfte die folgenden Informationen zur Verfügung, wenn diese ein Auskunftsersuchen gemäß dem Abkommen stellt:
2. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die in Artikel 27 vorgesehene Amtshilfe nicht Maßnahmen einschließt, die lediglich der Beweisausforschung dienen (“fishing expeditions”).
3. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Artikel 27 Absatz 5 die Vertragsstaaten nicht dazu verpflichtet, Informationen im Sinne dieses Abkommens auf automatischer oder spontaner Basis auszutauschen.
4. Es besteht Einvernehmen darüber, dass zur Auslegung des Artikels 27 neben den oben angeführten Grundsätzen auch die aus den Kommentaren der OECD abzuleitenden Anwendungsgrundsätze zu berücksichtigen sind.
ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Zusatzprotokoll unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien , am 1. Oktober 2012 , in zweifacher Ausfertigung, jede in deutscher, rumänischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Bei Auslegungsunterschieden ist der englische Text maßgeblich
21.05.2025
20004609
NOR40268522