Absatz einsDie angemessene Versorgung mit Wasser in ausreichender Qualität ist jederzeit zu gewährleisten. Der Wasserfluss in Kreislaufsystemen bzw. die Filtration in den Becken muss ausreichen, um sicherzustellen, dass die Wasserqualitätsparameter entsprechend den Merkmalen des Haltungssystems sowie den Anforderungen der Fischart und des Lebensstadiums auf einem akzeptablen Niveau gehalten werden. Die Wasserzufuhr für die Einrichtungen ist zu filtern oder zu behandeln, um gegebenenfalls Stoffe, die für Fische schädlich sind, zu entfernen. Die Wasserqualitätsparameter müssen immer innerhalb des akzeptablen Bereichs liegen, der die normale Aktivität und Physiologie einer bestimmten Art und eines bestimmten Entwicklungsstadiums gewährleistet. Der Wasserfluss muss es den Fischen ermöglichen, richtig zu schwimmen und normale Verhaltensweisen aufrechtzuerhalten. Den Fischen ist ausreichend Zeit für die Eingewöhnung und die Anpassung an Änderungen der Wasserqualität zu geben. Plötzliche Veränderungen der verschiedenen Parameter, die sich auf die Wasserqualität auswirken, sind durch geeignete Maßnahmen möglichst gering zu halten. Ein angemessener Wasserfluss und Wasserstand sind sicherzustellen und zu überwachen.