NCK-Bekämpfungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2025,
V
Paragraph 6,
25.02.2025
NCK-BV
86/01 Veterinärrecht allgemein
Transportmittel für Verbringungen gehaltener Tiere gelisteter Arten und Erzeugnisse davon aus einer, in eine oder innerhalb einer Sperrzone bzw. durch eine Sperrzone hindurch müssen den Anforderungen des Artikel 24, der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 entsprechen. Der Transportunternehmer hat die Dokumentation gemäß Artikel 24, Absatz 2, Buchstabe b der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 bei der der Reinigung und Desinfektion anschließenden Fahrt mitzuführen und auf Verlangen den Organen der Behörde vorzuweisen.
25.02.2025
20012839
NOR40268500