Kurztitel
Erklärung des Zusatzkollektivvertrags „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2025 über einen Pflegezuschuss zur Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 22/2025 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 107/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2025, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 107 aus 2026,
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 107/2026materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 107 aus 2026,
Text
Inhalt der Satzung
Der zwischen dem Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft vida, am 26. November 2024 abgeschlossene
Zusatz‐Kollektivvertrag „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2025 über einen Pflegezuschuss
beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 43/2025 hinterlegt und am 24. Jänner 2025 auf der „elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 43 aus 2025, hinterlegt und am 24. Jänner 2025 auf der „elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
Schlagworte
Sozialunternehmen, Verlautbarungsplattform