Kurztitel

Limit-Verordnung 2025/26

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 20 aus 2025,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6,

Inkrafttretensdatum

20.02.2025

Außerkrafttretensdatum

31.08.2026

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Paragraph 6,

Die Schulbücher für sehbehinderte Schüler/innen dürfen an Sonderschulen und für integrativ unterrichtete Schüler/innen pro Schüler/in und Schulstufe nur in dem Umfang (Anzahl der Titel) abgegeben werden, wie sie vergleichbare Schüler/innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten.

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

20012835

Dokumentnummer

NOR40268481