Limit-Verordnung 2025/26
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 20 aus 2025,
V
Paragraph 6,
20.02.2025
31.08.2026
61/01 Familienlastenausgleich
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Die Schulbücher für sehbehinderte Schüler/innen dürfen an Sonderschulen und für integrativ unterrichtete Schüler/innen pro Schüler/in und Schulstufe nur in dem Umfang (Anzahl der Titel) abgegeben werden, wie sie vergleichbare Schüler/innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten.
20.02.2025
20012835
NOR40268481