Absatz einsDie spezifischen Zugriffsberechtigungen zur Gesundheitsvorsorge umfassen Zugriffe zur
- Ziffer einsSpeicherung der Angaben im zentralen Impfregister (Absatz 2,),
- Ziffer 2Nachtragung von Impfungen (Absatz 3,),
- Ziffer 3Vidierung von selbsteingetragenen Impfungen (Absatz 4,) und
- Ziffer 4Durchführung der Impf-Anamnese (Absatz 6,) und
- Ziffer 5Impfberatung (Absatz 5,).