Institute zur Chargenprüfung von Veterinärarzneispezialitäten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 2
29.01.2025
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Stellt eines der in der auf der Homepage des European Directorate for the Quality of Medicines & Health Care genannten Institute gemäß den für Chargenfreigaben innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes einzuhaltenden Regelungen fest, dass die Charge einer Veterinärarzneispezialität der bei deren Zulassung in Österreich genehmigten Spezifikation und dem Stand der Wissenschaften entspricht, so ist die diesbezügliche Stellungnahme der Äußerung des Instituts gemäß Paragraph eins, gleichzuhalten.
03.02.2025
20012826
NOR40268220