Vet-GebrauchsinformationsV
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2025,
V
Paragraph 10,
29.01.2025
VetGIV
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Die Gebrauchsinformation hat das Datum der Erstellung der Gebrauchsinformation nach Monat und Jahr, im Falle einer Änderung das Datum der letzten Änderung nach Monat und Jahr zu enthalten, wobei die Angabe der Jahreszahl vierstellig zu erfolgen hat.
03.02.2025
20012823
NOR40268151