TGD-Arzneimittelanwender haben folgende verpflichtende Ausbildungsinhalte im Mindestausmaß von acht Einheiten zu je mindestens 50 Minuten noch vor ihrer Einbindung in die Verabreichung von Tierarzneimitteln (einschließlich Impfstoffe) im zugehörigen TGD-Betrieb nachweislich zu absolvieren. Wird am Betrieb auch die Herstellung von Arzneifuttermitteln beabsichtigt, ist zusätzlich zur oben genannten Ausbildung noch vor Herstellung der Arzneifuttermittel für diesen Bereich ein Mischkurs im Mindestausmaß von drei Einheiten zu je mindestens 50 Minuten zu absolvieren.
- AVerpflichtende Ausbildungsinhalte im Rahmen der Ausbildung des TGD-Arzneimittelanwenders:
- Litera aGesetzliche Rahmenbedingungen:
Tierarzneimittelgesetz und nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen (Tierarzneimittelliste und Tiergesundheitsdienste), gesetzliche Strafbestimmungen, tierseuchenrechtliche Bestimmungen, Tierschutzbestimmungen, spezielle Rechte und Pflichten der Tierhalter einschließlich Empfehlungen des Beirates „Tiergesundheitsdienst Österreich“, die in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ veröffentlicht werden.- Litera bArzneimittelanwendung, -lagerung und -rückgabe:
Lagerung von Arzneimitteln; Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der fachgerechten Anwendung von Arzneimitteln, theoretische Einführung in folgende Anwendungsarten: oral, intramuskulär, subkutan, andere lokale Applikationsarten. Rückgabe von Arzneimittelresten, abgelaufenen Arzneimitteln und Umgang mit Leergut.- Litera cHygienemaßnahmen:
Grundbegriffe und Grundlagen der Epidemiologie, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Grundlagen betreffend die Verschleppung von Mikroorganismen, Individualhygiene beim Einzeltier, Stallhygiene und Hygiene bei der Intensiv- und Extensivtierhaltung, Wasser- und Lufthygiene, Hygiene der flüssigen und festen Abfallstoffe, Hygiene der Futtermittel.- Litera dPharmakologie:
Wechselwirkung Organismus-Arzneimittel, Wechselwirkung von Arzneimitteln und Futtermitteln, Ausscheidung von Arzneimitteln, Abbau und zeitlicher Konzentrationsverlauf, Rückstandsproblematik. - BZusätzliche verpflichtende Ausbildungsinhalte für die Herstellung von Arzneifuttermittel in dafür zugelassenen TGD-Betrieben für TGD-Arzneimittelanwender:Technik und Ausstattung von Mischanlagen, Mischtechnik, Anwendersicherheit bei der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln, Hygiene und Dokumentation (Aufzeichnungen).