Absatz eins,Für die Ausübung des Apothekerinnen-/Apothekerberufs in Österreich ist die allgemeine Berufsberechtigung erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung der allgemeinen Berufsberechtigung durch die Österreichische Apothekerkammer sind das Staatliche Apothekerdiplom oder ein Ausbildungsnachweis nach Paragraph 3 c, ApoG, die Zuverlässigkeit und die für die Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.