Absatz eins,Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage römisch eins Spalte B angeführten Art zu erheben durch:
- Ziffer einsHeranziehen von Verwaltungsdaten aus den in Anlage römisch eins Spalte C genannten Datenquellen,
- Ziffer 2eine Befragung bzw. Expertenschätzung geeigneter Institutionen und Personen oder
- Ziffer 3eine Befragung der statistischen Einheiten gemäß Paragraph 3,