Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2024,
römisch fünf
Artikel eins
31.12.2024
30.06.2026
44 Zivildienst
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 2026,).
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende nach
07.05.2026
20012809
NOR40267602