Recyclinggips-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 415 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2025
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Ziel dieser Verordnung ist die Erfüllung unionsrechtlicher Zielvorgaben in Bezug auf das hochwertige Recycling und die Kreislaufführung von Gips durch den Rückbau und die Trennpflicht beim Bau oder Abbruch von Bauwerken und die Sicherstellung einer hohen Qualität von Recyclinggips.
02.01.2025
20012808
NOR40267589