Nachträgliche Anerkennung der Wirtschaftszweige NACE C 24.52 (Stahlgießereien) und C 23.44 (Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke) als entlastungsfähige Wirtschaftszweige gemäß Paragraph 26, Absatz 8, des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 404 aus 2024,
K
Paragraph 2
24.12.2024
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Es wird somit festgestellt, dass die Anerkennung als entlastungsfähiger Wirtschaftszweig ab dem Kalenderjahr 2024 erfolgt und das Ausmaß der Entlastung im Sinne der Anlage 2 NEHG 2022 wie folgt bestimmt wird:
NACE Klassifizierung | Wirtschaftszweig | Ausmaß der Entlastung |
C 23.44 | Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | 65 % |
C 24.52 | Stahlgießereien | 65 % |
30.12.2024
20012800
NOR40267535