Absatz eins,Auf freiwilliger Basis ist karenzierten Bediensteten in der Freizeit die Teilnahme an Dienstbesprechungen oder Schulungen zu gestatten. Auf die Richtlinie Karenz wird hingewiesen.
Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 28
24.12.2024
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Ausbildungsmöglichkeit
30.12.2024
20012799
NOR40267529