Absatz eins,In allen Rechtsvorschriften, internen und externen Schriftstücken sowie Publikationen des Ressorts sind Personenbezeichnungen sowohl in weiblicher als auch in männlicher oder in geschlechtsneutraler Form zu verwenden.
Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 13
24.12.2024
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
30.12.2024
20012799
NOR40267514