Absatz eins,Bei Bedarf ist nach diesem Bundesgesetz ein Vorschuss an die anspruchsberechtigten Länder zu überweisen.
Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2024,
BG
Paragraph 5
28.12.2024
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
27.12.2024
20012798
NOR40267497