Kurztitel

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2025

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 385 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

19.12.2024

Außerkrafttretensdatum

31.12.2025

Index

68/01 Behinderteneinstellung

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Die Höhe der gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2025 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen monatlich 335 Euro, für Dienstgeber:innen mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen monatlich 472 Euro und für Dienstgeber:innen mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen monatlich 499 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2024

Gesetzesnummer

20012792

Dokumentnummer

NOR40267427