Kurztitel

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 381 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2026

Abkürzung

ÄAO 2015

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

1. Abschnitt
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

Regelungsgegenstand und Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung regelt
    1. Ziffer eins
      die für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt vorzusehenden Ausbildungserfordernisse einschließlich Definition des Aufgabengebiets sowie Ziel und Umfang der Ausbildung, mit Ausnahme der fachärztlichen Prüfung,
    2. Ziffer 2
      den Erfolgsnachweis für die praktische fachärztliche Ausbildung, mit Ausnahme der Ausgestaltung und Form der Rasterzeugnisse und Prüfungszertifikate, sowie
    3. Ziffer 3
      die Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit Berufsberechtigungen und Berufsbezeichnungen sowie mit der Anerkennung von Ausbildungsstätten.
  2. Absatz 2,Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Amtsblatt Nummer L 255 vom 30.09.2005 Seite 22, in österreichisches Recht umgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2024

Gesetzesnummer

20009186

Dokumentnummer

NOR40267392