Absatz eins,Die zur Prüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten:
- Ziffer einsGefahren im Herstellungs- und Verarbeitungsprozess von Lebensmitteln nach den HACCP- Grundsätzen sowie dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 186 aus 2023,,
- Ziffer 2Lebensmittelkennzeichnungen und Eigenschaften, Qualitätsmerkmale und mögliche Veränderungen von Lebensmitteln und Getränken,
- Ziffer 3Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zur Vermeidung von berufsspezifischen Erkrankungen,
- Ziffer 4Kochverfahren anhand von Speisen sowie deren Anwendung und Auswirkungen auf Lebensmittel,
- Ziffer 5Eckpunkte einer vegetarischen und veganen Ernährung, Konsumverhalten im Alltag in Hinblick auf Nachhaltigkeit und Gesundheit,
- Ziffer 6Nahrungsmittelunverträglichkeiten durch in Speisen enthaltenen Allergene,
- Ziffer 7kalte Vorspeisen, Suppen, warme Vorspeisen, Sorbets, Hauptgerichte, Käse und Alternativprodukte sowie warme und kalte Süßspeisen mit passenden Saucen, Garnituren und Beilagen und deren Zubereitung,
- Ziffer 8Anrichtearten von Speisen für unterschiedliche Anlässe und Veranstaltungen,
- Ziffer 9Konservierungsmethoden sowie deren Umsetzung,
- Ziffer 10zu Speisen und Speisenfolgen korrespondierende Getränke,
- Ziffer 11Buffetplanung, Materialbedarf und Präsentationsabläufe.