Der Regelzonenführer hat dem Regelreserveanbieter die Viertelstundenwerte der durch die Aktivierung der Regelreserven erbrachten Arbeit zu übermitteln. Der Regelreserveanbieter hat diese Daten auf die einzelnen Zählpunkte, über die Regelenergie zur Verfügung gestellt wurde, aufzuteilen und dem jeweiligen Netzbetreiber zu übermitteln, auch für Viertelstunden, in denen keine Aktivierung erfolgt ist. Der Netzbetreiber hat dem Regelzonenführer diese Daten aggregiert je Regelreserveanbieter zu übermitteln. Für Zählpunkte, die nicht gemäß lit. a verrechnet werden, sind die aggregierten Werte aller Zählpunkte getrennt nach Sekundär- und Tertiärregelenergie direkt an den Regelzonenführer zu übermitteln.Der Regelzonenführer hat dem Regelreserveanbieter die Viertelstundenwerte der durch die Aktivierung der Regelreserven erbrachten Arbeit zu übermitteln. Der Regelreserveanbieter hat diese Daten auf die einzelnen Zählpunkte, über die Regelenergie zur Verfügung gestellt wurde, aufzuteilen und dem jeweiligen Netzbetreiber zu übermitteln, auch für Viertelstunden, in denen keine Aktivierung erfolgt ist. Der Netzbetreiber hat dem Regelzonenführer diese Daten aggregiert je Regelreserveanbieter zu übermitteln. Für Zählpunkte, die nicht gemäß Litera a, verrechnet werden, sind die aggregierten Werte aller Zählpunkte getrennt nach Sekundär- und Tertiärregelenergie direkt an den Regelzonenführer zu übermitteln.