Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 157 aus 2024,
BG
Paragraph 373 b
01.01.2025
StPO
25/01 Strafprozess
Hat das Opfer im Fall eines Verfalls nach Paragraph 20, StGB oder eines erweiterten Verfalls nach Paragraph 20 b, StGB einen vollstreckbaren Exekutionstitel für seine Entschädigung erwirkt und wurde diese noch nicht geleistet, so hat das Opfer unbeschadet des Paragraph 373 a, das Recht zu verlangen, dass seine Ansprüche aus dem vom Bund vereinnahmten Vermögenswert befriedigt werden.
07.08.2025
10002326
NOR40267200