Absatz eins,Das jährliche Bruttoentgelt bei Vollbeschäftigung beträgt
- Ziffer einsfür Assistenten, die nicht von Ziffer 2, oder 3 erfasst sind,
- Litera a66 609,4 €,
- Litera b79 628,8 €, wenn der Assistent Lehrveranstaltungen gemäß Paragraph 49 n, Absatz 3, im Ausmaß von durchschnittlich vier Semesterstunden abhält;
- Ziffer 2für Assistenten in ärztlicher Verwendung im nichtklinischen Bereich
- Litera a73 119,2 €,
- Litera b86 137,3 €, wenn der Assistent Lehrveranstaltungen gemäß Paragraph 49 n, Absatz 3, im Ausmaß von durchschnittlich vier Semesterstunden abhält;
- Ziffer 3für Assistenten in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung im Klinischen Bereich einer Medizinischen Universität
- Litera a79 628,8 €,
- Litera b92 646,9 €, wenn der Assistent Lehrveranstaltungen gemäß Paragraph 49 n, Absatz 3, im Ausmaß von durchschnittlich vier Semesterstunden abhält.