Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2025
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 364 aus 2024,
römisch fünf
Artikel 4
01.01.2025
31.12.2025
67 Versorgungsrecht; 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
12.12.2024
20012779
NOR40266946