Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2025
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 364 aus 2024,
römisch fünf
Artikel 2, Paragraph eins
01.01.2025
31.12.2025
67 Versorgungsrecht; 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Der für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes für das Kalenderjahr 2025 mit 1,046 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß für das Kalenderjahr 2025 auch für den Bereich des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.
12.12.2024
20012779
NOR40266943