Kurztitel

Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2025

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 364 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2025

Außerkrafttretensdatum

31.12.2025

Index

67 Versorgungsrecht; 82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Artikel römisch eins

Anpassung in der Kriegsopferversorgung

Paragraph eins,

Der für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes für das Kalenderjahr 2025 mit 1,046 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß für das Kalenderjahr 2025 auch für den Bereich des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 verbindlich.

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2024

Gesetzesnummer

20012779

Dokumentnummer

NOR40266940