Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieses Abkommen kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien schriftlich geändert werden.
Abkommen über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 198 aus 2024,
Vertrag – Ungarn
Artikel 7
14.12.2024
99/01 Straßenverkehr
Geschehen zu Budapest am 23. Juli 2024 in zwei (2) Urschriften, jede in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Fassungen gleichermaßen authentisch sind.
09.12.2024
20012774
NOR40266903