Absatz einsFür die Betreuung von Warmwasser- und/oder Zentralheizungsanlagen gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer
- Ziffer einsein Grundbezug von 323,32 € monatlich;
- Ziffer 2bei Beschickung der Anlage mit gasförmigen Brennstoffen ein Zuschlag von 210,15 € monatlich je Kessel;
- Ziffer 3bei Beschickung der Anlage mit flüssigen Brennstoffen ein Zuschlag von 239,27 € monatlich je Kessel;
- Ziffer 4bei Beschickung der Anlage mit festen Brennstoffen ein Zuschlag von 412,23 € monatlich je Kessel.