Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2025,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

01.01.2025

Außerkrafttretensdatum

31.12.2025

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2025,

Text

Reinigung von Müllschachträumen

Paragraph 4,

Für die Reinigung von Müllschachträumen sowie das Auffüllen und Auswechseln der Mülltonnen sowie für die Reinigung von Müllabstellplätzen gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung des unter Paragraph 3, Absatz 2, festgelegten Stundenlohnes zu errechnen ist.

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2025

Gesetzesnummer

20012764

Dokumentnummer

NOR40266796