Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2025,
V
Paragraph 4,
01.01.2025
31.12.2025
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2025,
Für die Reinigung von Müllschachträumen sowie das Auffüllen und Auswechseln der Mülltonnen sowie für die Reinigung von Müllabstellplätzen gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung des unter Paragraph 3, Absatz 2, festgelegten Stundenlohnes zu errechnen ist.
28.11.2025
20012764
NOR40266796