Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Niederösterreich
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 343 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2025,
V
Paragraph 5,
01.01.2025
31.12.2025
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2025,
Für die Reinigung von Gehsteigen und sonstigen begehbaren Flächen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgeltes nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, einbezogen sind, gebührt je Quadratmeter Gehsteig bzw. Fläche die Entlohnung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, für die Reinigung von Gehsteigen, sowie für die Bestreuung bei Glatteis.
28.11.2025
20012758
NOR40266735